Fehler in Ausfüllhilfe Elster EÜR Zeile 84? Fahrten mit privatem KFZ zu Kunden oder Lieferanten Auto 30 oder 35 cent?

Hallo liebe Forenmitglieder,

Mir ist bei der Ausfüllhifle von Elster für die Eür folgendes aufgefallen

Es geht sich nur um Reisekosten d.h. Fahrt zum Kunden, Abholung von Ware etc.. (Kein Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder wegen doppelter Haushaltsführung)

Die kommen in der EÜR doch in Zeile 84

Wenn man sich die Ausfüllhinweise zur EÜR2021 anschaut.

Dort dann auf Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (Zeilen 81 bis 86) klickt.

Und man sich anschaust was man in Zeile 84 eintragen soll dann steht dort folgendes.

ELSTER - Hilfe

Da steht folgendes:

Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)

Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer und mit 0,35 Euro für jeden weiteren vollen Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.

Laut Rechtslage müsste da aber meiner Meinung nach eigentlich nur folgendes stehen ohne den Teil der oben fett unterstrichen ist:

Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)

Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.

Wenn man die Fahrtkosten welche in Zeile 84 kommen in WisoSteuersparbuch2022 eingibt werden diese auch nur mit 0,30€ berechnet.

Ich habe mir die Gesetze und alle Änderungen angeschaut und kann nicht verstehen dass das in den Ausfüllhinweisen vom Finanzamt richtig sein soll

Gibt es da einen Unterschied bei Arbeitnehmern und Selbständigen?

Vielen Dank schonmal und frohe Ostertage.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Betriebsausgaben, Fahrtkosten
Fahrtkosten als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete)?

Hallo,

ich hätte da direkt mehrere Fragen bzgl. der absetzbaren Fahrtkosten als Betriebsausgabe. Zuerstmal einige Grundinformationen:

Einzelunternehmen mit EüR im Nebenerwerb als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete), privat PKW wird zur Auslieferung genutzt und ist kein Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens

Ablauf der Tätigkeit:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum (Pakete einladen)

2. Beginn der Paketauslieferung (20-30 Stopps)

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung

ODER

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Verteilzentrum (Pakete abgeben, die nicht zugestellt werden konnten) -> Wohnung

Meine Fragen:

1. Nach meinem Verständnis handelt es sich um Einsatzwechseltätigkeit und das Verteilzentrum ist keine Tätigkeitsstätte? Ist dies korrekt?

2. Wie müssen die Fahrten dokumentiert werden? Ist es möglich, die einzelnen Strecken während der Auslieferung

(2) zusammenzufassen? Wenn nein, muss bei jedem Eintrag der Kundenname genannt werden oder reicht die Adresse?

3. Wie sind die einzelnen Abschnitte der Fahrten steuerrechtlich und dokumentationstechnisch zu bewerten:

- Sind die "Hinfahrten zum Verteilzentrum" und die "Rückfahrten vom letzten Kunden" ebenfalls den Betriebsausgaben zuzuordnen oder handelt es sich um "Fahrten zur/von Arbeit" und unterliegen der Entfernungspauschale? z.B.:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

2. Paketauslieferung einzellne Stops (Einsatzwechseltätigkeit oder "Dienstreise")

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

Ich Nutze das integrierte Fahrtenbuch Wiso Steuer-Sparbuch. Dort sind u.a. die Einträge "Dienstreise", "Fahrtätigkeit" und "Einsatzwechseltätigkeit" zu Art der Fahrt auszuwählen.

Besten Dank für Eure Antworten :-)

werbungskosten, Fahrtkosten
Fahrtkosten in Steuererklärung Weg Homeoffice - Kita - Homeoffice ansetzbar?

Hallo,

die Frage stellen sich evtl. mehrere Menschen dieses Jahr.

Ich arbeite seit Juni bei einer Firma, in der auch ohne Corona Homeoffice angesagt ist. Normalerweise gilt, dass der Weg zu Kita und Schule, am Weg zur Arbeit, auch zu den Fahrtkosten des Arbeitsweges zählt und in der Steuererklärung angegeben werden kann.

Wie verhält sich dies nun im Homeoffice?
Mein Kind muss ja in die Kita/Schule, damit ich arbeiten kann (ich gehe von der normalen Zeit, ohne Lockdown, aus). Versicherungsrechtlich ist der Weg Wohnung - Kita im Fsll eines Unfalls als „Arbeitsweg“ und damit die Unfallversicherung BGB, etc. versichert, der Weg von der Kita nach Hause ins Homeoffice ist nicht als - versicherungsrechtlicher - Arbeitsweg deklariert.

wie sieht das im Steuerrecht aus?
Ist der Weg Wohnung - Kita/Schule - Homeoffice als Ganzes als Arbeitsweg zu sehen ?
Ist nur der Weg Wohnung - Kita Arbeitsweg? oder gar gar nichts? Was dann wiederum der Aussage, dass auch ein Umweg in die Betreuungseinrichtung und nicht nur der direkte Weg Wohnung - Arbeit vom AN angesetzt werden darf, da die Betreuung der Kinder ja nötig ist, um dem Beruf nachzugehen, entgegen stände. Bzw. Homeoffice gegenüber im Büro arbeiten diskriminiert und somit eigentlich auch nicht gültig wäre.

vielleicht hat jemand ja auch schon aus den letzten Jahren Erfahrung gemacht.

Danke!

Kinderbetreuung, Steuererklärung, Fahrtkosten, Home Office

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