Fahrtkosten zwischen Wohnung Arbeitsstätte- Entfernungspauschale? Was ist, wenn man 2 Wohnungen hat?
Ich habe im Haus meiner Eltern eine kleine Wohnung und zahle dafür monatlich einen kleinen Unkostenbeitrag. Das ist auch meine Meldeadresse. Dort stehen auch meine ganzen Sachen. Und meine Eltern können auch gut meine Post und meine Pakete annehmen.
Aber schlafen tue ich jede Nacht bei meinem Freund. Dort steht nur ein kleiner Teil meiner Sachen, weil seine Wohnung sehr klein ist. Von dort fahre ich täglich zur Arbeit.Wenn ich die Adresse von meinem Freund in der Steuererklärung angeben würde, würde ich 1000,-€ mehr bei der Einkommensteuererklärung wieder zurück bekommen.
Es ist Fakt, dass ich immer bei meinerm Freund schlafe und von der zur Arbeit fahre. Dafür hätte ich reichlich Zeugen.
Das Haus meiner Eltern liegt genau auf dem Weg zu meiner Arbeitstelle, ohne einen Kilometer Umweg für mich. Ich kann dort also gut anhalten, meine Post abholen und mich mit neuer Kleidung eindecken. Ich benötige diese Wohnung auch weiterhin, alleine vom Platzbedarf und für mein Kleingewerbe.
Auch möchte ich mich eigentlich noch nicht amtlich ummelden zur Meldeadresse meines Lebenspartners.
Kann ich trotzdem den Fahrtweg von seiner Wohnung bei der Steurerklärung angeben, ohne dass ich dort amtlich gemeldet bin?
Was könnte mir passieren, wenn ich das so angeben würde?
2 Antworten
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 Einkommensteuergesetz:
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.
Für das Finanzamt zählt nur die Meldeadresse.