Fahrtkosten trotz Homeoffice?

3 Antworten

Du möchtest also Fahrtkosten gelten machen, die du nicht hattest.

Ich empfehle hier einen Blick zu werfen:

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html

Mir ist schon klar das ich keine Fahrtkosten absetzen kann die ich nicht hätte. Aber kann ich dann die Kosten für die Büroeinrichtung absetzen auch wenn diese bereits vor Jahren angeschafft wurde? Gilt hier dann die Grenze von 1250 Euro?

Wenn ich 9 Monate im Home-Office war und dafür 10 % Abschreibung berechne wären das 70 € pro Monat also 560 Euro. Dann blieben ja nur ca 700 Euro für Schreibtisch PC Stuhl Regal Drucker etc.

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@Racer1975

"Kann ich die Fahrtkosten bei der Steuererklärung geltend machen obwohl ich seit April im Homeoffice bin?"

"Mir ist schon klar das ich keine Fahrtkosten absetzen kann die ich nicht hätte"

Finde den Widerspruch?

Zunächst mal muss dein Arbeitszimmer den grundsätzlichen Vorgaben entsprechen (keine andere Nutzung, kein Durchgangszimmer etc). Dann kannst du die anteilige Miete, Strom, Wasser, Reparaturen etc. für die Dauer des Homeoffice ansetzen. Die Einrichtung ist immer absetzbar, auch wenn kein echtes Arbeitszimmer vorliegt, aber natürlich nicht, wenn die Abschreibungsdauer bereits abgelaufen ist.

Die Grenze von 1250 € gilt für Arbeitszimmer, wenn nicht die gesamte berufliche Tätigkeit darin stattfindet das ist keine fiktive Abschreibungshöhe - die bemisst sich immer nach den tatsächlichen Anschaffungskosten.

Freu dich halt daran, dass du tatsächlich viel weniger Kosten und Zeit für die Fahrerei aufwenden musstest, du willst die eierlegende Wollmilchsau, die gibt es aber nicht.

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Habe Dir mal was zusammengesammelt:

Qm-mäßig anteilige Kosten für das Arbeitszimmer. Kosten für Gas, Strom, Wasser, Abwasser, Niederschlagsgebühren, Straßenreinigung, Grundsteuer,

Ausstattung des Arbeitszimmers

Renovierung des Arbeitszimmers

Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers wie die Ausstattung des Raums: Tapete - Vertäfelung, Teppiche - Teppichböden, Vorhänge, Gardinen und Rollos, Lampen und Leuchtmittel, )Kunst & Luxus jedoch nicht).

Abschreibungen, Betriebskosten und Schuldzinsen (nur für Eigentümer) = Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Bau oder Reparatur des Eigenheims oder der Eigentumswohnung,

Gebäudeversicherungen, Hausratversicherung

Miete und Nebenkosten

Reinigungskosten

Müllabfuhr- und Schornsteinfegergebühren, Heizungswartung

Renovierungskosten der Mietwohnung

Renovierungs- und Instandhaltungskosten (nur für Eigentümer)

Umzugskosten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man kann nur tatsächlich entstandene Kosten bei FA geltend machen, bei den Fahrtkosten geht dies als pauschal mit 0,30€ /km. Es bleibt aber dabei, man muss tatsächlich gefahren sein. Das Finanzamt hat dazu Richtwerte - und natürlich, wenn du im Home Office gearbeitet hast, sind keine Fahrtkosten entstanden.

Natürlich wird das Finanzamt nicht jede einzelnen Arbeitstag überprüfen, aber irgendwann kommt der Betriebsprüfer, der über die gefundenen Home Office Zeiten eine Kontrollmitteilung an dein FA schicken wird. Spätestens dann fällt es auf, und dein Steuerbescheid wird aufgehoben und neu festgesetzt - das bedeutet eine Nachzahlung. Außerdem könnte man ein Verfahren wegen Steuerverkürzung einleiten, allerdings ist das wenig wahrscheinlich.