Fahrtkosten zur uni und zur Arbeit wo in die Steuererklärung eintragen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich würde davon ausgehen, dass der master-Studiengang dann als Zweitausbildung gilt, damit sind die Fahrtkosten zur Uni Werbungskosten und in die Anlage N Zeile 31 ff einzutragen. Da die Uni bei einem Vollzeitstudium als erste Tätigkeitsstätte gilt, mit einfachen Entfernungskilometern.

Die Fahrtkosten zum Job würden m.E. als Reisekosten mit den tatsächlichen Kilometern (hin und zurück) eingetragen werden, in die Anlage N Zeile 50.

Ob Du das Semesterticket aus dem Semesterbeitrag rausrechnen willst, keine Ahnung. Korrekt würde es mir erscheinen, aber ob es auffallen würde, wenn Du das übersiehst?

Als Laie geantwortet.

Im Grunde genommen eine Gegenfrage .... wie weit ist Dein Weg zur Arbeitsstätte bzw. zur Uni - einfache Wegstrecke / wieviele Kilometer?

https://www.finanztip.de/fahrtkosten-studium/

30 km Arbeitsstelle und 57 Kilometer uni. Wobei ich dieses Semester 2 Klausuren dinslaken habe und das ist dann 75 km entfernt

Der Link sagt mir nicht genau qo ich die fahrtkosten eintragen soll als Werbungskosten

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