Wie kann ich die Fahrtkosten zur Berufsschule angeben, wenn kein Arbeitsweg berechnet wird (Familienbetrieb)?

2 Antworten

Trotzdem ist ja das Büro im Elternhaus die erste Tätigkeitsstätte. Daher sind die Fahrten zur Berufsschule als Dienstreise mit den vollen km (hin und zurück) anzusetzen, Zeile 49 bis 50 Anlage N.

Aber wie schon unten erwähnt, das wirkt sich erst aus, wenn Du auf Werbungskosten über 1.000,-€ kommst (und Lohnsteuerabzug hattest).

Sofern Du nicht über den Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1000 Euro kommst, kannst Du dir das alles ersparen.

Dieser Betrag wird vom FA automatisch als Pauschale abgezogen.

Nur wenn Du insgesamt höhere Werbungskosten hast, musst und solltest Du alles aufführen.

Viel Erfolg.