Fahrtkosten zur Arbeit in der Privatinsolvenz?

1 Antwort

Sprich ihn drauf an, ob ein höherer Pfändungsfreibetrag möglich ist.

Andererseits - inzwischen liegt der Pfändungsfreibetrag bei monatlich 1259,99 Euro also durchschnittlich 50 % über dem Bedarf nach SGB II .