Fahrtkosten zur Arbeit in der Privatinsolvenz?
Hallo, ich befinde mich zur zeit im Insolvenzverfahren und fange demnächst einen neuen Job an der weiter von meinen Wohnort entfernt ist. Da fallen so 200 Euro Fahrtkosten an. Frage : ist es möglich sich vom IV mehr Geld vom Gehalt freigeben zu lassen weil man ja mehr kosten zur Arbeit hat ?
1 Antwort
Sprich ihn drauf an, ob ein höherer Pfändungsfreibetrag möglich ist.
Andererseits - inzwischen liegt der Pfändungsfreibetrag bei monatlich 1259,99 Euro also durchschnittlich 50 % über dem Bedarf nach SGB II .