Leiharbeiter + Auswärtstätigkeit + öffentliche Verkehrsmittel?
Hallo,
Einmal lese ich, man setzt die gesamten Fahrtkosten ab
Einmal lese ich, man setzt nur den beruflichen Teil ab
Kenne keinen Leiharbeiter der die Steuererklärung nicht von einem Steuerberater machen lassen hat, daher kann ich keinen fragen.
Wenn es stimmen sollte, daß nur der berufliche Teil absetzbar ist, wie rechnet man aus einem Wochen-Monat oder Jobticket dann, lediglich die Hin+Rück Fahrt aus ?
Beispiel Wochenticket : 25,10 € : 7 Wochentage = 3,58 € 1 Arbeitstag
Das wäre der Preis für ein Tagesticket, nicht nur Hin+Rück Fahrt.
Danke für Antworten
2 Antworten
Arbeitest Du z. B. von Montag bis Freitag, dann rechnest Du:
25,10 / 7 x 5 = 17,93 die Woche
Ich persönlich würde die kompletten Kosten einreichen, soll doch das FA prüfen und ggfls. streichen. 😁😜😎
Jede Steuerseite schreibt was anderes, deswegen bin ich verunsichert, bei Leihabert : Auswärtstätigkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln "Ticketkosten & Hin+Rück Km" ( aber ohne Fußwege und nicht 0,30 pro km )
Komplette Kosten einreichen ? Also das was auf all den Wochen - Monat oder Jobticket, der 12 Monate steht, zusammen rechnen und in die Steuererklärung eintragen ?
So schreiben das manche Internetseiten, aber manche schreiben halt, man darf nur die beruflichen Kosten eintragen, ( weil das sonst als Steuerhinterzug gesehen wird ? ich weiß es nicht, bin verunsichert
Wie wäre es, wenn Du den Sachverhalt so schilderst, dass man ihn auch verstehen kann?
Verstanden habe ich:
Du bist Leiharbeiter
Du hast eine Auswärtstätigkeit
Du nutz öffentliche Verkehrsmittel.
Aber was ist Dein Problem?
Fährst du von zu Hause zu unterschiedlichen Einsatzstellen? Des gleichen Leiharbeitgebers, oder unterschiedliche?
Also laut Internet haben Leiharbeiter keine Ersttätigkeitsstätte nur Auswärtstätigkeitsstätte.
Von zu Haus zu unterschiedlichen Einsätzen. Alles von 1 Leiharbeitgeber.
Zurück zur eigentlichen Frage, was stimmt nun, wird im Fall von Nutzung eines Monatsticket :
Wird der Gesamtbetrag aller 12 Tickets des Jahres zusammen gerechnet und in die Steuererklärung eingetragen ?
Oder darf nur das was eine Hin + Rückfahrt ( Haus - Auswärtstätigkeit - Haus ) gekostet hätte, ausgerechnet und in die Steuererklärung eingetragen werden ? Weil so steht es auf manchen Seiten, aber wie rechnet man aus einem Monatsticket was 1 Hin und 1 Rückfahrt kostet ? Wie oben von auch anderen erwähnt, kann man höchstens den Preis von einem Tagesticket ausrechnen.
Wenn es wechselnde Einsatzstellen sind, warum das Theater mit den Tickets. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel. Das müsste mehr sein, als die Summe der Fahrkartenpreise.
Die Regelung ist eindeutig:
30 Cent pro Kilometer.
Nur in den beschriebenen Sonderfällen gilt es niccht.
Das wird aber nur passen, wenn die Entfernung weniger als 12 Km ist. denn schon 12 km* 0,30 * 5 (Tage Woche)= 18,00 Euro.