Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand im ambulanten Pflegedienst?

3 Antworten

Auffällig ist zunächst, dass diese Positionen steuer- und sozialversicherungsfrei vom AG zu erstatten sind. Und die 12 Stunden sind auch nur unter den Voraussetzungen des § 14 ArbZG durchzusetzen.

Unabhängig davon können nicht vom AG erstattete Werbungskosten natürlich in voller Höhe abgezogen werden. Die Tage, Stunden und Kilometer sollten für das Finanzamt dokumentierbar sein.

Dann hat sie ja jedenfalls keine erste Tätigkeitsstätte, also kann sie die Fahrten als Reisekosten mit Hin- und Rückweg ansetzen.

Dementsprechend vielleicht auch Verpflegungsmehraufwand.

Für die Verpflegung ist jeder Arbeitnehmer selbst verantwortlich und Fahrtkosten übernimmt der Arbeitgeber nur für dienstliche Fahrten während der Arbeitszeit. Die Fahrtkosten von und zur Arbeitsstätte kann der Arbeitnehmer im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.

Stevo247  11.08.2022, 12:09

Die Verpflegungspauschale kann, sofern sie nicht vom AG erstattet wird, als Werbungskosten abgezogen werden.

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Curasanas  11.08.2022, 13:03
@Stevo247

Lebensmittel für den täglichen Bedarf kann man nicht absetzen. Nur Kosten, die bei Dienstreisen (auuserhalb des Wohnbereiches) anfallen

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Eifelia  11.08.2022, 14:09
@Curasanas

Schon seit längerem sind Dienstreisen, Fahrtätigkeiten und Einsatzwechseltätigkeiten unter dem Begriff "Auswärtstätigkeiten" zusammengefasst. Verpflegungsmehraufwand ist mMn möglich ( § 9 (4a) EStG).

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