Fahrtkosten zur Kita bei Auslagerung absetzbar?

1 Antwort

2019 wurde vom Finanzamt ein Fehler gemacht.

Und deshalb hat man nun nicht automatisch Ansprüche hieraus.

Es gibt KEINE Gründe hierfür, dass Du hierfür was absetzen kannst/darfst, so zumindest meine Rechtsauffassung dazu.

Danke für die Antwort. Dass aus vergangenen Akzeptanzen nichts herzuleiten ist, ist bekannt.

Ich hab es nur der Vollständigkeit halber geschrieben.

Es scheint hier kein Urteil und keine Rechtssprechung dazu zu geben. Da ist jetzt die Frage, ob man das weiter verfolgt... Für ein Verfahren ist der Betrag zu gering, aber auch zu hoch um es einfach unter den Tisch fallen zu lassen.

Ich finde es halt ein Unding, dass einfach seitens der Stadt verlangt wird, dass wir mehr als den doppelten Weg (jeden Tag zwei mal) fahren müssen wegen des Neubaus. Dafür können wir als Familie nichts und hatten wie gesagt keine Kenntnis darüber bei der Anmeldung in der Kita. Zumindest ein Bustransfer hätte angeboten werden müssen.

0
@Mulchy
Ich finde es halt ein Unding, dass einfach seitens der Stadt verlangt wird, dass wir mehr als den doppelten Weg (jeden Tag zwei mal) fahren müssen wegen des Neubaus. Dafür können wir als Familie nichts und hatten wie gesagt keine Kenntnis darüber bei der Anmeldung in der Kita. Zumindest ein Bustransfer hätte angeboten werden müssen.

Wie du selbst hier so schön ausführst, ist das doch kein Sachverhalt, der einen Anspruch gegenüber dem Fiskus begründet, allenfalls gegenüber der Gemeinde/Stadt.

1