Hauptwohnsitz und unangemeldetes WG-Zimmer Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin gerade dabei meinen Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2011 zu bearbeiten und weiß nicht, wie ich die Kilometer zwischen meinem damaligen Hauptwohnsitz und meiner Arbeitsstätte berücksichtigen kann.

Zum besseren Verständnis, erläutere ich zunächst die damalige Lebenssituation. Ich hatte meinen Hauptwohnsitz im elterlichen Wohnhaus, ca 500km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dort hatte ich, und habe auch heute noch, meinen Freundeskreis, dort hatte ich meine Freundin, und dort hatte ich, und habe auch immer noch, mein leibliches Kind. Mann könnte diesen Hauptwohnsitz auch als meinen damaligen Lebensmittelpunkt bezeichnen. In der Nähe meiner Arbeitsstätte wohnte ich werktags zur Zwischenmiete in einem möblierten WG-Zimmer. Ich habe mich in 2011 weder beim hiesigen Einwohnermeldeamt, noch sonst nirgendwo angemeldet!!! Im 1- und 2- wöchigen Rythmus, bin ich zwischen meinem Hauptwohnsitz und meinem WG-Zimmer gependelt.

Wie kann ich diese Kilometer noch geltend machen? Kann ich diese Kilometer überhaupt geltend machen? Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen (Strafe beim Einwohnermeldeamt? Forderungen vom Finanzamt)???

Vielen Dank für alle fundierten und hilfreichen Antworten!!!

Erstattung, werbungskosten, Absetzbarkeit, Kilometergeld, Lohnsteuerjahresausgleich, Zweitwohnsitz

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