Anteil des Kaufpreises (Wohnungskauf/Vermietung)?
Hallo,
wenn ich den Anteil des Kaufpreises (Wohnungskauf/Vermietung) berechne, per Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück, ist dann bei den Miteigentumsanteilen der Anteil der Tiefgarage mit zum Wohnungsanteil zu rechnen, oder bleibt dieser außen vor?
Also z.B. Wohnung hat 75/1000, die TG 1/1000, ist dies dann mit 76/1000 einzurechnen, oder bleibt dies dann bei 75/1000?