Quittungen oder Kassenbon kopieren. Was muß erkennbar sein?

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Kommt drauf an für wen oder was ein Kassenbon kopiert wird. Die Angaben die "klar" sind, sind das Minimum was erkennbar sein muss. Für die Steuerklärung würde ich alles lesbar kopieren, für Reklamationen, Garantiefälle und dgl. ist mitunter auch der Verkäufer oder das Logo wichtig.

Warum muss er für die Steuererklärung/en kopieren? Er hat doch die Originale.

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@vulkanismus

Ich brauchte diese Kopien für ein anderes Amt. Für´s Finanzamt habe ich mir sagen lassen, das Kassenbons nicht anerkannt werden, wenn die Zahlen oder Daten nicht mehr lesbar sind. Da viele Bons als Thermodruck erfolgen, bleibt es nicht aus das die nach einer gewissen Zeit verblassen. Somit überstehen die die vorgegebene Aufbewahrungszeit nicht. Deswegen soll es vorsorglich besser sein eine Kopie zu erstellen um diese bei bedarf vorlegen zu können. (So wurde mir das gesagt.)

Gruß Nino

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