Pilotenausbildung

3 Antworten

Das Finanzamt hat Recht, denn der Abschluss als Pilot steht nicht einem allgemeinbildenden Schulabschluss gleich. Das wäre für den Abzug notwendig. Du hast nur bis "Kindergeld" gelesen und nicht bis zum Ende.

Wenn Deine Tochter zur Verkehrspilotin ausgebildet wird, sind die Kosten dafür vorweggenommene Werbungskosten für diese Tätigkeit.

Sie kann selbst eine Einkommensteuererklärung abgeben und diese Verluste aus der Ausbildungszeit über den Verlustvortrag nach § 10 d EStG in Folgejahren dort vom Einkommen wie Sonderausgaben abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Also ich meinte, Kindergeld bekommt man ja auch nur wenn die Ausbildung anerkannt ist! Und warum wird die Ausbildung bei der kindergeldstelle anerkannt und beim Finanzamt nicht! Das widerspricht sich doch!

Weil die Ausbildungskosten, die man für seine Kinder abziehen kann nur für die Ausbildungskosten abgezogen werden können, die zu einem Abschluss an einer allgemein bildenden Schule führen (siehe meine Antwort).

Die Pilotenausbildung führt aber weder zum Abitur, noch zum Realschulabschluss, sondern zu einem Berufsabschluss.

Es ist eine völlig andere Phase der Ausbildung.

daher auch mein Hinweis darauf, dass die Kosten direkt Deine Tochter gelten machen soll. Sie kann es dann als Verlustvorträge abziehen, wenn Sie Geld verdient.

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@wfwbinder

Wie soll es denn die Tochter geltend machen. Sie hat doch keine Ausgaben, sondern die Eltern zahlen es ihr.

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@vulkanismus
Wie soll es denn die Tochter geltend machen. Sie hat doch keine Ausgaben, sondern die Eltern zahlen es ihr.

Die Eltern sind ja unterhaltspflichtig und stellen ihr das Geld zur Verfügung. Abgekürzter Zahlungsweg schadet nicht.

Wer - außer der Tochter - sollte es denn sonst geltend machen können?

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Und warum wird die Ausbildung bei der kindergeldstelle anerkannt und beim Finanzamt nicht! Das widerspricht sich doch!

Warum widerspricht sich da was?

Anspruch auf Kindergeld hast du, weil du ein Kind hast, welches eine Ausbildung macht.

Und den Werbungskostenabzug hat deine Tochter, weil sie die Ausbildung macht. Also alles in bester Ordnung und genau dort, wo es hingehört.

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Kann ich das denn bei der Steuererklärung nicht als 5000€ Sonderausgaben angeben?

Wieso sollten dies deine Sonderausgaben sein? Die Kosten für die Ausbildung dienen doch der Einkommenserzielung, wären damit wohl ehr ihre Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Aber Kindergeld bekomme ich ja für die Tochter .

Hö? Inwiefern ist Kindergeld denn eine Ausgabe? Das erhält man, also wäre es wenn überhaupt eine Einnahme :o

Der Frager hat die Nummer 9 nur bis Kindergeld gelesen, als Voraussetzung für den Abzug und dabei die wichtigsten Bedingungen verpasst.

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Die Kosten für die Ausbildung dienen doch der Einkommenserzielung, wären damit wohl ehr ihre Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

So ist es.

Ich verstehe auch nicht, warum manche Leute denken, sie könnten die Ausgaben anderer Menschen in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung unterbringen.

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