Pendelkosten zwischen 2 Wohnsitzen bei Hauptwohnsitz am Arbeitsort steuerlich geltend machen?

3 Antworten

Wenn das ginge, wäre die gesamte Republik auf Werbungskosten am Wochenende unterwegs.

Spass beiseite.

Du bist volljährig, ledig ohne Kinder und aus dem Hotel Mama ausgezogen. Du hast einen eigenen Hausstand (erster Wohnsitz) gegründet. Bravo! So machen das so ziemlich alle Bürger.

Die Bindung zu deinen Eltern und Freunden interessiert den Staat nicht die Bohne. Hättest Du jetzt eine Ehefrau und ggf. Kinder am ehemaligen Wohnort zurückgelassen und würdest Du die regelmäßig am Wochenende besuchen - dann wären das Familienheimfahrten und du könntest sogar doppelte Haushaltsführung geltend machen.

So ist es aber nicht. Daher läuft deine "Idee" ins Leere.

Nichtdestotrotz hast Du natürlich einen gewaltigen Gestaltungsspielraum. Und ich hoffe, Du konntest aus dem "Nichtgeschriebenen" und "zwischen den Zeilen" die notwendigen Maßnahmen herauslesen.

Mit Gestaltungsspielraum meinst Du wohl Betrug bzw. Steuerhinterziehung.

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@vulkanismus

Was wäre daran betrügerisch, wenn er z.B. seinen Erstwohnsitz aufgibt und zurück an den Heimatort zieht um dann täglich zur Arbeit zu pendeln?

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Aus meiner Sicht hast Du , wenn ich mir den Sachverhalt udn die Kommentare ansehe, einen Denkfehler.

Nämlich den, "ich bin über 50 % meiner Zeit in Karlsruhe, also ist das mein (Erst-)Wohnsitz.

Wenn Stimmt, was Du im Sachverhalt schreibst, dann wäre Mosbach Dein Lebensmittelpunkt und Du wärst lediglich in der Woche in Karlsruhe für die Arbeit.

So ist es bei fast allen, die eine doppelte Haushaltsführung haben. Manch einer mag die Zweitwohnung auch als Erstwohnung melden, weil er die Zweitwohnungssteuer scheut.

Setze die doppelte Haushaltsführung an und kämpfe es ggf. beim Finanzamt durch.

Die Entfernungspauschale anzusetzen, obwohl Du nicht fährst, davon rate ich dringend ab, weil es einfach nicht richtig ist und man ja ggf. die Kilometer beim Auto prüfen könnte, oder die Fahrkarten anfordern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo nochmal,

Mir ist einfach wichtig, dass der Sachverhalt klar ist. Das was ich beschrieben habe entspricht der Wahrheit. Den Erstwohnsitz habe ich an der Arbeitsstätte, weil ich arbeitsbedingt max. 60% der Zeit im Jahr dort verbringe. Mein eigentliches Leben spielt sich in meiner Heimatstadt ab.

Ich verstehe in deiner Begründung nicht wo der Unterschied zwischen Ehefrau (und evtl. Kinder) und Freundin oder Geschwister/Eltern (Familie) ist.

Hier muss es doch eine klare Aussage dazu geben.

Viele Grüße

Lu

Die klare Aussage findest Du im Gesetz. Lies nach unter "Doppelte Haushaltsführung".

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@vulkanismus

Laut BGH Urteil:

"1. Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können. In den Fällen, in denen bereits zum Zeitpunkt der Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Beschäftigungsort ein Rückumzug an den Beschäftigungsort geplant ist oder feststeht, handelt es sich hingegen nicht um eine doppelte Haushaltsführung im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG . Demzufolge liegt insbesondere in Fällen, in denen eine Familie über die Sommermonate oder während der Ferien ihren bisherigen Lebensmittelpunkt z. B. in ein Ferienhaus oder Ähnliches verlegt und die Wohnung am Beschäftigungsort nur noch tageweise von einem der beruflich und/oder betrieblich tätigen Ehegatten genutzt wird, keine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung vor. Der Zeitraum zwischen Hin- und Rückumzug ist hierbei unerheblich. In diesen Fällen kann für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – ausgehend von der jeweils tatsächlich genutzten Wohnung – lediglich die Entfernungspauschale geltend gemacht werden."

Das heißt doch dann ganz klar, dass ich in meinem Fall die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen darf? Kann mir das jemand bestätigen?

Viele Grüße

LU

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@vulkanismus

Lies nach unter "Doppelte Haushaltsführung".

Warum sollte er? Davon war nie die Rede.

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