Ist Darlehensgeber (Bauspar) verpflichtet, auf § 489 BGB hinzuweisen (insbes. auf Vollauszahlung)?

Wir haben 2003 ein Vorausdarlehen über 204.000 EUR durch einen gleich hohen Bausparvertrag abgesichert. Von dem (m. E. viel zu hoch abgeschlossenen) Vorausdarlehen kamen insgesamt ca. 202.000 EUR zur Auszahlung (99 % des Darlehens nach Baufortschritt ausgezahlt - letzte Rate 07/2003). Für den nicht ausgezahlten Betrag von (weniger als) 2.000 EUR war kein Bearf und wir zahlen dafür durchgehend Bereitstellungszinsen.

Der Darlehensgeber hat nie auf die gesetzlich mögliche Kündigung nach § 489 BGB hingewiesen! Auch erfolgte kein Hinweis auf die in diesem Zusammenhang notwendige Vollauszahlung! Auch in keinem der zahlreichen Infos ergibt sich ein Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren! Auf meine Anfrage beim Ansprechpartner der Bauspargruppe im letzten Jahr musste er zugeben, das gesetzliche Kündigungsrecht nicht zu kennen. Darauf erhielt ich über ihn eine Mail der Bauspargruppe weitergeleitet, wonach uns derzeit kein Kündigungsrecht zusteht, weil keine Vollauszahlung erfolgte!!! (1% der Darlehenssumme offen!) Auch erfolgte nun vor 2 Wochen - nach 10 Jahren - eine Anfrage bzgl. der möglichen Auszahlung der restlichen knapp 2.000 EUR bzw. eine Aufforderung zur Zahlung einer Nichtabnahmegebühr (ca. 1.000 EUR)! Diese Aufforderung hätte man auch vor 10 Jahren senden und so zu klaren Verhältnissen beitragen können (Beratung/Aufklärung fehlt!).

Ist der Darlehensgeber (Bauspargruppe) verpflichtet, auf § 489 BGB hinzuweisen (insbes. auf Vollauszahlung)? Kann man ihn wegen mangelhafter Beratung/Aufklärung und einer zu hohen Darlehenssumme belangen? Darf er trotz Zahlung von Bereitstellungszinsen jetzt eine Nichtabnahmegebühr verlangen? Kann er bei Zahlung der Nichtabnahmegebühr weiterhin die gesetzlich zustehende Kündigung ablehnen? Vielen Dank!

Darlehen, Immobilien, Kündigung, Bauspardarlehen
10 Monate Krankengeld, 1 Monat ALG1 - neuer Job in der Probezeit wegen AU beendet. HIIILFEEE!! !!!

Hallo,

ich bin momentan unsicher, womit ich am Ende diesen Monats meine Miete bezahlen soll. Ich war 2011 ab Juni im Krankenstand, ab Mitte Juli erhielt ich dann Krankengeld bis zum 30.04.2012. Im Mai erhielt ich dann einen Monat ALG1, weil mein alter Arbeitgeber betriebsbedingt zum 30.04.2012 die gesamte Abteilung gekündigt hat.

Ab dem 01.06.2012 habe ich trotz anhaltender Erkrankung (Depression) einen Job angenommen, weil ich es mir selber beweisen wollte, das ich keine Versagerin bin. Leider habe ich nach 4,5 Monaten kapituliert und musste mich erneut von meiner Ärztin Arbeitsunfähig schreiben lassen. Ich erzählte dies wahrheitsgemäß meinen neuen Arbeitgeber, der natürlich aus unternehmerischer Sicht das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angaben von Gründen und mit einer Kündigungsfrist von kulanten 6 Wochen (statt Vertraglich nur 2 Wochen) zum 30.11.2012 gekündigt hat. In diesen 6 Wochen hatte ich allerdings die AU, so das die 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall damit für meinen Arbeitgeber erfüllt war.

Ich meldete mich natürlich auch umgehend, nachdem ich von der Kündigung wusste beim Arbeitsamt, die mich fragten ob ich derzeit Arbeitsunfähig geschrieben bin. Ich bejate dies und die Dame sagte mir, ich müsse dann erst zu ihr kommen, wenn ich keine AU mehr habe und arbeitsfähig bin.

Jetzt hat aktuell meine Krankenkasse die "gelben Scheine" immer brav zugeschickt bekommen, aber ich habe noch keine Mitteilung (da ich ja nun schon in der 8ten oder 9ten Krankenwoche bin) wie das mit dem Krankengeld aussieht und auch noch keinen Auszahlungsschein zugeschickt bekommen. Letztes Jahr, als ich die 10 Monate Krankengeld bezogen habe, kam das Kommentarlos per Post.

Heute ist also der 12 Dezember 2012 und derzeit sieht es nicht so aus, als bekomme ich am 30. Dezember 2012 einen Cent an Geld. Ich habe leider viele hohe Kreditraten und Miete, Strom etc zu bezahlen und habe jetzt schon panische Angst!

Zudem läuft bei der Rentenkasse ein Antrag auf REHA. Ich war bereits bei einem Gutachterarzt, der sein OK gegeben hat. Aber das ist auch 3 Wochen her und auch die Rentenkasse meldet sich nicht. Ich habe gelesen, die zahlen ebenfalls Übergangsgeld.

WER KANN MIR NUN HELFEN???

  • Bekomme ich Krankengeld? (Haben die mich nur vergessen und ich muss da mal anrufen?)

  • Bekomme ich Sozialhilfe? (Vorrübergehend??)

  • Bekomme ich Übergangsgeld von der Rentenkasse, oder das erst bei Antritt der REHA??

Ich bin total überfordert und muss eben auch dazu sagen, das ich tiefer denn je in der Depression stecke, mich nicht traue Telefonate zu führen, ich mich eingrabe, und Existensängste lassen mich zusätzlich lähmen.

BITTE, KANN MIR JEMAND HELFEN??

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kündigung, sozialhilfe, Probezeit, Reha, Rentenkasse, Arbeitsunfähigkeit
Mündliche Kündigung von WG-Zimmer - Vermieter WAR einverstanden - Neue zahlt Miete nicht - Haftung?

Hallo zusammen, folgender Fall: Ich habe meiner WG Mitbewohnerin (persönlich) sowie Vermieter (telefonisch) rechtzeitig also 3 Monate vor Auszug mitgeteilt, dass ich ausziehen werde. Der Vermieter sagte am Telefon, dass ich keine schriftliche Kündigung brauche, dass es keine ÜBergabe gibt, dass wir jemanden Neuen suchen müssen. Meine Mitbewohnerin suchte jemand neues, die Person zahlte die Miete nicht und ist nach einem Monat wieder ausgezogen. Rechtlich gesehen, bin ich noch in dem Mietvertrag, weil ich nicht schriftlich gekündigt habe. Allein meine Kündigung wäre sowieso nicht wirksam gewesen, weil der Vertrag auf meine Mitbewohnerin und mir übertragen wurde (im Original Vertrag steht die vorherige Mitbewohnerin - es gibt eine Vereinbarung mit mir und Vermieter für die Übernahme aller Rechten und Pflichten). Der Vermieter machte eine Bonitätsprüfung der neuen Mieterin, teilte aber nicht mit, dass diese negative ausfiel. Die neue Mieterin zog also in die WG ein. Ich übergab die Schlüssel an meine bisherige Mitbewohnerin im Glauben, dass alles seine Ordnung hat.

Meine Mitbewohnerin und ich haben nun gekündigt zum 30.09.2011. Frage: Hafte ich nun für die Miete bis zum 30.09.2011? Oder habe ich im Zweifelsfall wenn es zum Rechtsstreit kommt doch eine Chance nicht haftbar gemacht zu werden?

Danke für eure Hilfe!

Kündigung, Mietvertrag
Sparkassenkonto gekündigt, SK bucht Geld von neuer Bank ab - OHNE Einzugsermächtigung

Hallo, habe neulich mein SK-Konto schriftlich gekündigt. Dort habe ich meine neue Bankverbindung nur aus dem Grund angegeben, damit das Restguthaben auch auf dem neuen Konto ankommt. Da ich noch nie zuvor ein Bankkonto gekündigt habe, schrieb ich nur hin, dass sie das Restguthaben, nach dem Abzug der Kontogebühren für den noch laufenden Monat, auf das neue Konto überweisen sollen. Weiterhin merkte ich an, dass wenn dieses Procedere die Kündigung in die Länge ziehen sollte, sie mir das ganze Restguthaben ohne Abzüge auf mein neues Konto überweisen, und mir zu den letzten Kontogebühren eine Rechnung schicken sollen. Nun sehe ich auf dem Auszug der neuen Bank, dass die SK sich 0,67 Euro abgebucht hat. Begründung: "AUSBUCHUNG KONTOSALDO WEGEN KONTOAUFLOESUNG".

Anmerkung: Das Guthaben, welches sich noch auf dem SK- Konto befand hätte mit Sicherheit nicht zum bezahlen der Kontogebühren für den Monat gereicht.

Ich frage mich aber, darf die SK mir einfach Geld abbuchen ohne dass sie eine Ermächtigung bekommen hat? Mein Wortlaut deckt sich mit dem Text oben. Ferner würde mich interessieren, ob es sich bei dieser Abbuchung um die Kontogebührendifferenz handeln kann (Betrag würde in etwa stimmen). Oder kann ich jetzt mit weiteren Abbuchungen rechnen, da die SK machen kann was sie will? Bitte keine Tips, dass ich die Abbuchung bei der neuen Bank storn. kann.

Bank, Konto, Kündigung

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