Bekomme ich eine Abfindung nach der Kündigung?

3 Antworten

Grundsätzlich steht dir keine Abfindung zu. Diese erhält man nur, wenn es im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. In den allgemein verbindlichen Tarifverträgen im Bereich der Gebäudereinigung ist dies aber nicht der Fall.

In Deutschland gibt es kein Recht auf Abfindung. Man erhält sie entweder durch Vergleich oder durch erstreiten vor dem Arbeitsgericht. Normal ist ein halbes Monatsgehalt brutto pro Jahr Betriebszugehörigkeit.

Nein, es gibt kein Anrecht auf eine Abfindung - dieses Ammenmärchen hält sich echt.

Wenn du klagst, klagst du nicht auf Abfindung sondern darauf das du weiter arbeiten darfst. Je nach Richter und je nach den Umständen einigt man sich vielleicht im Vergleichstermin das der Arbeitgeber dir eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt. Allerdings hast du dann die Kosten für deinen Anwalt (falls du keine Rechtschutz hast die das abdeckt) und dann ist die Frage ob sich das noch rechnet. Natürlich kannst du das auch alles alleine machen.