Kündigung der Wohnung wegen Allergie gegen Katzen?
Freunde haben Probleme mit ihren Vermietern. Sie haben zusammen mit ihren 2 Katzen eine Mietwohnung bezogen, die Katzen bleiben ständig in der Wohnung. Jetzt hat eine Frau aus dem Haus vom Vermieter des Hauses verlangt, dass der die Abschaffung der Katzen fordert, weil sie an einer extrem starken Katzenhaarallergie leidet und, sobald sie im Treppenhaus war, mit starken Asthmaanfällen zu kämpfen hat. Sie hat jetzt deswegen dem Vermieter eine Mietkürzung angekündigt. Kann der Vermieter eine Abschaffung der Katzen verlangen oder bei einer Weigerung meiner Freunde, die Katzen abzugeben, sogar die Wohnung kündigen?
1 Antwort
Welchen Nachweis hat die Katzen-Feindin für ihre Krankheit, dass es sich wirklich um eine Katzenallergie handelt? Pollenflug beginnt nämlich z.Z. auch. Wurden die Katzen dem Vermieter bei Mietvertrag genannt?
Gerichte haben sich auch bereits mit deiner Frage beschäftigt:
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/88); AG Schöneberg (AZ: 6 C 550/89); AG Mannheim (AZ: 11 C 269/78). Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten. LG Braunschweig (AZ: 6 S 458/99). Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist. AG Bonn (AZ: 8 C 731/93)
Es kommt jetzt auf den Vermieter an, welchen Mieter er lieber hat. Wenn er die Katzen verbietet, ziehen deine Freunde doch bestimmt aus. Der einfachere Weg für den Vermieter.
Siehe bei Quelle unter Urteile.
Quelle: http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html