Wie vorgehen-möchte Laden kündigen- Vermieter liegt in Koma, wie wirksam kündigen?

3 Antworten

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Da dir nicht bekannt ist, ob der Vermieter eine Patientenvollmacht ausgestellt hat, oder ob vom Amtsgericht ein Betreuer eingesetzt wurde, solltest du normal , also per Einschreiben, kündigen.

Es empfiehlt sich allerdings sehr, zu recherchieren, ob es einen amtlichen Betreuer schon gibt !!!

Normalerweise kümmert sich im Krankenhaus der Sozialdienst um einen amtlichen Betreuer, da ja sehr viele Dinge in so einem Fall geregelt werden müssen, dein Problem wäre da nur eines von vielen - da muss eine Heimunterbringung organisiert werden und insbesondere die Lasten müssen geregelt werden, indem nämlich auch das Vermögen des Patienten eingesetzt werden muss. Also irgendjemand wird demnächst seine Mieteinnahmen sichten und auch evtl. die Immobilien vielleicht sogar verkaufen müssen....

Interessante Frage, aber ich glaube, Du bist da etwas zu rücksichtsvoll. Wenn jemand in Urlaub fährt würdest Du ihm doch auch nicht die Post hinterher tragen. Dafür ist doch schließlich der Briefkasten da. Wieso sollte es in diesem Fall anders sein?

Einschreiben per Einwurf ist ausreichend.

Wenn Du es aber ganz gründlich machen willst, dann wende Dich doch ans Krankenhaus, dort sollte man ja wissen, wer Ansprechpartner in Sachen des alten Herren ist. An den kannst Du Dich dann ja zusätzlich wenden.