Vermieter akzeptiert fristlose Kündigung nicht.

4 Antworten

Es wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als Dich mit einem Mieterschutzbund in Verbindung zu setzen.

Dort bekommst Du kompetente Antworten zu diesem Thema.

Rechtlich gesehen dringt weder eine fristlose Kündigung n. § 543 (1) BGB durch, da es an dem erforderlichen "Verschulden" des Vermieters mangelt noch greift § 569 (1) BGB, da die "Gefährdung der Gesundheit" gerade nicht in der "Beschaffenheit des gemieteten Wohnraums" liegt.

Wer in Kenntnis dieses Umstandes meinte, "daran gewöhnt man sich schon", muss sich diese Verschulden selbst anrechnen lassen wenn sich heraustellt, dass er sich irrte :-(.

Zumal er selbst irrwitzigerweise sogar noch einem zweijährigen Kündigungsverzicht zustimmte :-(

Das schliesst nun nicht aus, dass man umzieht, wenn nichts anderes hilft.

Bedingt aber eben vertragliche Zahlungspflicht, solange der Vermieter - auch durch eure tatkräftige Mitwirkung - keinen Nachmieter findet, der in euer Vertragsverhältnis eintritt.

G imager761

Naja, wie gesagt, der Bahhof war früher da. Warum sollte das nun zu Lasten des Vermieters gehen. Ich wundere mich manchmal, welche Ratschläge Ärzte so erteilen... und welche Atteste ausstellen..in diesem Fall hoff ich, Du hast einen Rechtsschutz, und kannst Dich rechtl. beraten lassen. Gefühlsmässig seh ich den Vermieter in der besseren Situation.

Paintball 
Fragesteller
 24.01.2013, 19:28

Hast ja recht, der Bahnhof war eher da. Im § 569 BGB steht wortwörtlich : "Fristlose Kündigung steht dem Mieter selbst dann zu, wenn die Gesundheitsgefährdung bei Einzug bekannt war. Der Grund liegt darin, das häufig die konkrete Gefährdung anfänglich falsch eingeschätzt wird. Erst wenn man dauerhaft in der Wohnung wohnt, und damit konfrontiert wird, spürt man das Problem."

So steht es im BGB. Was haltet Ihr davon?

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imager761  24.01.2013, 20:04
@Paintball

Dann lies mal von Anfang an: "Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist."

G imager761

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"Pacta sunt servanda est" Verträge sind einzuhalten. Das ist die gängige Rechtsauffassung. Wie sieht es mit Schallschutzfenstern aus? Gibt´s ja Förderung dafür. Verteuert aber vermutlich die Miete, weil die Wohnung höherwertig ist. Bevor Ihr es auf einen Zivilprozeß mit höchst ungewissen Ausgang kommen lasst, unbedingt Mieterverein oder Fachanwalt fragen. Ganz im Ernst jetzt, wie ist es mit einem Hörschutz?