Kann man bei einer Geldanlage eine Kündigungssperrfrist umgehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um genau zu sein, kannst du nach der neun monatigen Kündigungssperrfrist für in drei Monaten kündigen, so dass die Geldanlage zwölf Monate laufen muss, wenn du keine Vorschusszinsen zahlen willst. Das ist dann der Fall, wenn du nach neun Monaten an das Geld möchtest, ohne Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Nach meinem Kenntnisstand ist es nicht möglich eine Kündigungssperrfrist zu umgehen...

Die Kündigungssperrfrist ist wahrscheinlich ein Problem, läuft aber seit Beginn der Anlage. Hast du gerade erst eingezahlt oder ist die vielleicht - weil das Geld schon neun Monate liegt - kein Problem.

Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist dagegen gar kein Problem. Gegen einen Mini-Obolus wird das Geld auch sofort ausgezahlt. Einfach dort fragen, wie viel das genau ist aber der Vorschusszins ist oft und wenn man das Geld wirklich braucht wimmer lächerlich.

Über einen gewissen Betrag (lange kein Sparbuch mehr gehabt, aber das ist fest geregelt) kannst du sowieso ohne Kündigung verfügen.