Kann ich einen Vertrag mit dem Notar einfach beenden, bzw. kündigen?
Meine Frau und ich haben uns ein Haus gekauft, haben mit dem Eigentümer und dem Notar eine Vereinbarung getroffen, einen Zinslosen Mietkauf für fünf Jahre, danach die Restzahlung. Alles vertraglich abgeschlossen. Nun möchte ich mich von meiner Frau trennen, wie komme ich jetzt da aus dem Vertrag wieder raus? Das Geld, was bisher gezahlt ist, ist dann verloren, das weiß ich, wäre mir aber jetzt auch egal, ich möchte halt ohne Verpflichtungen aus dem Vertrag raus. Meine noch Frau, kann natürlich das Haus auch nicht halten. Könnt Ihr mir dabei helfen?
1 Antwort
So wie Du es darstellst ist alles rechtlich sauber abgewickelt worden. Damit bleiben Dir nur folgende Möglichkeiten:
- beim Verkäufer nachzufragen ob und unter welchen Bedingungen er der Rückabwicklung zustimmt.
- sich beim Scheidungsanwalt beraten lassen, wie man die im Falle der Scheidung mit dieser Regelung verfährt.
- Du übernimmst nach der Scheidung das Wohneigentum und vermietest es weiter.
- der Vertrag sieht andere Möglichkeiten bei einer Zahlungsunfähigkeit vor.
Es sollte Dir aber auch klar sein, wenn Du das Wohneigentum nicht selbst weiter behälst kommen sicher noch jede Menge Folgekosten auf Dich zu.