Insolvenzverfahren verschwiegen – fristlose Kündigung möglich?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja!

Wenn er mitten im Insolvenzverfahren steckt, ist er sogar ungefragt dazu verpflichtet, den VM zu informieren.

Hätte er früher nur mal einen Offenbarungseid bzw. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, wäre er nicht dazu verpflichtet gewesen.

Dies ist die Ansicht des LG Bonn 2005: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/i1/insolvenz.htm