Mietvertrag mit Partner untschrieben, der nun ausgezogen ist ohne zu kündigen.
Hallo ich habe mal folgende Frage und zwar haben mein Ex Freund damals als wir die Wohnung gemietet haben waren wir ein Paar. Haben uns nach ein paar Monaten getrennt, wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben, er hat bei seinem Auszug aber nicht gekündigt. Auf Grund Beruflicher Gründe wollte ich evtl in eine andere Stadt ziehen. Habe mit meinen Vermietern gesprochen, wegen eines Nachmieters. Diese sagten mir ich solle Fristgemäß kündigen (dies habe ich nicht getan, da ich hier erstmal wohnen bleiben möchte). Eine Woche später kamen diese aus dem Urlaub zurück und haben sich jemanden gesucht der sich die Wohnung anschauen wollte( Die Person nimmt die Wohnung auch ). Ich sagte darauf ich habe garnicht gekündigt. Ihre Antwort darauf war das ich keinen gültigen Mietvertrag hätte da mein Ex Freund ausgezogen sei. Stimmt das so? Ich hätte die Wohnung innerhalb von 2 Monaten zu räumen. Wie kann das sein das die Wohnung einfach vermietet wird obwohl ich nicht gekündigt habe? Denn meine Vermieter haben mir nicht gekündigt, sie haben es mir gesagt aber ich habe nichts schriftliches.
1 Antwort
Wenn ich das richtig verstehe, habt Ihr beide den Mietvertrag unterschrieben. Der Ex ist kommentarlos augezogen und nutzt die Wohnung nicht mehr und hat auch kein Interesse mehr an der Wohnung. Der Vermieter wurde über den Auszug des Ex nicht informiert. Richtig wäre es gewesen, der Ex hätte seinen "Vertragsteil" schriftlich gekündigt und gleichzeitig hättest Du Dich verpflichtet, alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Pflichten als alleiniger Mieter zu übernehmen. Das gilt natürlich auch für die Rechte als Mieter. Das der Vermieter nun behauptet, Du hättest keinen gültigen Mietvertrag ist absoluter Quatsch. Er könnte aber auf die Unterschrift des Ex auf der Kündigung bestehen und die Kündigung erst mit Euren beiden Unterschriften akzeptieren. Wenn Du 3 Monate Kündigungsfrist hast, kann der Vermieter diese nicht einfach verkürzen, nur weil er einen Nachmieter hat. Fakt ist, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, vom Vermieter als auch vom Mieter. Da Du dies nicht getan hast, sondern den Vermieter lediglich von Deinen Plänen informiert hast, besteht das Mietverhältnis weiter. In Deinem Fall sollte sich auch der Vermieter erstmal über bestehendes Mietrecht informieren.