Pächter vepachtet Weide trotz Verbot
Hallo,
folgende Sachlage: Ein Pächter mietet eine Weide, die er zu einem Preis von 200EUR pachtet. Im Pachtvertrag steht ausdrücklich, dass eine Unterverpachtung verboten ist. Nun kommt allerdings anderes heraus, er verpachtet das Grundstück für 300EUR.
Außerdem wurde die Pacht 12 Tagen noch immer nicht, wie vertraglich vereinbart für 3 Monate im Voraus gezahlt.
Nun weigert er sich die Weide ordnungsgemäß auf seine Kosten zu düngen (wozu er aber auch laut Pachtvertrag zustimmte) da ihm bewusst ist, dass sowieso eine ordnungsgemäße Kündigung zum Ende des Jahres droht.
Sind dies Gründe für eine außerordentliche Kündigung?
Welche Gesetzestexte helfen hierbei?
Vielen Dank für die Mithilfe!
1 Antwort
Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung zu einem Zeitpunkt, zu dem eigentlich keine Kündigung vorgesehen ist. Es ist dabei aber unter Umständen eine Kündigungsfrist zu beachten.
Eine fristlose Kündigung ist in der Regel eine außerordentlich Kündigung bei welcher keine Kündigungsfrist eingeräumt ist, sondern die auf sofort lautet.
Eine Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen (Fremdnutzung, Pachtzahlung, Düngung) rechtfertigt auf jeden Fall eine außerordentliche Kündigung. Du kannst ihm dabei auch eine Frist bis Ende März setzen.
Wobei Deine Kündigung nichts mit seiner Unterverpachtung zu tun hat. Du kannst ihn kündigen und anschließend die Unterpächterin gesondert auffordern Ihre Pferde bis zum Datum X von der Weide zu nehmen.