Was passiert mit dem Einkommen, wenn man während der Altersteilzeit gekündigt wird?
Beim Blockmodell arbeitet man in der ersten Phase der Altersteilzeit voll, bekommt aber nur das halbe Gehalt. Wenn man in dieser Zeit seinen Job verliert, hat man dann einen Anspruch darauf, rückwirkend das volle Gehalt zu bekommen?
2 Antworten
Kündigung während der Altersteilzeit:
Eine Kündigung während der Arbeitsphase wird wie die Kündigung von Vollzeitbeschäftigten behandelt In der Freistellungsphase ist eine Kündigung nicht möglich, da eine Arbeitspflicht nicht mehr besteht
Insolvenz des Unternehmens:
Beim Blockmodell geht der Arbeitnehmer in der 1. Phase in Vorleistung, da er mehr arbeitet als er ausbezahlt bekommt. Dieses Wertguthaben bildet die Grundlage für die Entgeltzahlungen in der 2. Phase. Bei Insolvenz kann dieses verloren gehen
Ja, bei Kündigung in der aktiven ATZ-Phase muss der AG nachzahlen, meint das LAG Köln: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Landesarbeitsgericht-Kuendigung-in-Altersteilzeit-erlaubt-4245478-4245482/