Mieter behauptet keine Kündigung erhalten zu haben
Mein alter Vermieter hat mich vor kurzem Angerufen und gesagt das er von mir keine Kündigung erhalten hat und ich somit die Miete der letzten 2 Monate, sowie die Miete der nächsten 3 Monate (Kü.-First) und seinen Anwalt zu bezahlen habe. Die Kündigung habe ich Firstgemäß abgeschickt und unterschrieben, habe aber keinen Beweiß dafür. Was kann man in diesem Fall machen? Die Kündigung wurde im Januar abgeschickt und ich bin im Mai ausgezogen.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Kündigungen sollten immer als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
Du musst dem Vermeiter nachweisen, dass er die Kündigung erhalten hat, was Du offenbar nicht kannst. Damit hast Du ganz schlechte Karten - leider.
Warum Du allerdings den Anwalt bezahlen sollst, erschließt sich mir nicht. Den gegnerischen Anwalt zahl man doch nur, wenn man einen Prozess verliert. Und wenn Du bereits ausgezogen bist, würde ich darauf achten, ob nicht bereits ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt. Denn zweimal Miete zu kassieren geht auch nicht.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Oh weh, ich fürchte, daß mußt Du Dir zuschreiben lassen, denn wer kündigt (und das ist echt eine wichtige Sache), der sollte das Kündigungsschreiben unbedingt per Einschreiben mit Rückschin abschicken, damit Du einen Nachweis hast, daß die Kündigung ankam. Du hast wohl die Kündigung mit einfachem Brief verschickt und daher keinen Nachweis, daß sie wirklich angekommen ist. Da ist der Vermieter wohl im Recht, ABER ich kein Mietrechts-Experte, vielleicht macht Du Dich im Mieterverein oder beim Verbraucherschutz noch schlau - was Du nun noch für Möglichkeiten hast.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Den Nachweis des Erhalts der Kündigung hast du zu führen. Kannst du dies nicht schuldest du Miete bis nach Ablauf der Kündigungsfrist aber nur so lange keine Nachmieter die Wohung bezogen haben.
Gab es keine Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe zwischen dem Mieter und Vermieter wobei über so etwas gesprochen wird und auch die Kaution zurückerstattet werden sollte.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Was man machen kann: Ein dummes Gesicht! Eine Wohnungskündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vermieter zugegangen sein. Lern daraus: Bei wichtigen Erklärungen muß man den Zugang nachweisen können. Man kann z.B. mit einem Zeugen zum Haus des Vermieters fahren und unter den Augen des Zeugen den Brief in den Briefkasten werfen. Oder, man investiert einige Euronen und schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Das alles hast Du nicht gemacht. Was kannst Du jetzt noch machen? Die Miete bezahlen, dann sparst Du wenigstens die Prozeßkosten. Und denk unbedingt an den Ausspruch der Kündigung!
-
Antwort von struwwel 30.06.2012
Ich habe so einen Fall schon einmal erlebt. Und das Gericht hat dabei klar entschieden, dass der Versand als Einschreiben als Beweis nicht ausreicht. Denn hier wird nur bewiesen, dass ein Brief zugestellt wurde, aber es könnte auch sein, dass ein weißes Blatt der Inhalt war. Einzig sichere Zustellung ist durch einen Gerichtsvollzieher. Er kopiert das Schreiben und stellt das Original zu. Kosten: 16 Euro
Unter gewissen Voraussetzungen könnte auch bei nur außergerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten bestehen, z.B. aus Verzugsgründen. Das aber ist Frage des Einzelfalls, zu dem man hier nichts sagen kann.
Das mit der Kontrolle, ob die Wohnung nicht schon belegt ist, ist ein wirklich guter Vorschlag.