Frage von JamesRustles 29.06.2012

Mieter behauptet keine Kündigung erhalten zu haben

  • Antwort von Sobeyda 29.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Kündigungen sollten immer als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

    Du musst dem Vermeiter nachweisen, dass er die Kündigung erhalten hat, was Du offenbar nicht kannst. Damit hast Du ganz schlechte Karten - leider.

    Warum Du allerdings den Anwalt bezahlen sollst, erschließt sich mir nicht. Den gegnerischen Anwalt zahl man doch nur, wenn man einen Prozess verliert. Und wenn Du bereits ausgezogen bist, würde ich darauf achten, ob nicht bereits ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt. Denn zweimal Miete zu kassieren geht auch nicht.

  • Antwort von HartzEngel 30.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Oh weh, ich fürchte, daß mußt Du Dir zuschreiben lassen, denn wer kündigt (und das ist echt eine wichtige Sache), der sollte das Kündigungsschreiben unbedingt per Einschreiben mit Rückschin abschicken, damit Du einen Nachweis hast, daß die Kündigung ankam. Du hast wohl die Kündigung mit einfachem Brief verschickt und daher keinen Nachweis, daß sie wirklich angekommen ist. Da ist der Vermieter wohl im Recht, ABER ich kein Mietrechts-Experte, vielleicht macht Du Dich im Mieterverein oder beim Verbraucherschutz noch schlau - was Du nun noch für Möglichkeiten hast.

  • Antwort von Kevin1905 29.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Den Nachweis des Erhalts der Kündigung hast du zu führen. Kannst du dies nicht schuldest du Miete bis nach Ablauf der Kündigungsfrist aber nur so lange keine Nachmieter die Wohung bezogen haben.

    Gab es keine Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe zwischen dem Mieter und Vermieter wobei über so etwas gesprochen wird und auch die Kaution zurückerstattet werden sollte.

  • Antwort von Privatier59 29.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Was man machen kann: Ein dummes Gesicht! Eine Wohnungskündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vermieter zugegangen sein. Lern daraus: Bei wichtigen Erklärungen muß man den Zugang nachweisen können. Man kann z.B. mit einem Zeugen zum Haus des Vermieters fahren und unter den Augen des Zeugen den Brief in den Briefkasten werfen. Oder, man investiert einige Euronen und schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Das alles hast Du nicht gemacht. Was kannst Du jetzt noch machen? Die Miete bezahlen, dann sparst Du wenigstens die Prozeßkosten. Und denk unbedingt an den Ausspruch der Kündigung!

  • Antwort von struwwel 30.06.2012

    Ich habe so einen Fall schon einmal erlebt. Und das Gericht hat dabei klar entschieden, dass der Versand als Einschreiben als Beweis nicht ausreicht. Denn hier wird nur bewiesen, dass ein Brief zugestellt wurde, aber es könnte auch sein, dass ein weißes Blatt der Inhalt war. Einzig sichere Zustellung ist durch einen Gerichtsvollzieher. Er kopiert das Schreiben und stellt das Original zu. Kosten: 16 Euro

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