Neuer Job, mit altem Arbeitgeber vor Arbeitsgericht, was passiert, wenn Kündigung unrechtmässig war?

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Hi autofreak, wenn die Kündigung unrechtmäßig ist, hast Du theoretisch Anrecht auf Deinen alten Arbeitsplatz. In der Praxis ist das aber oft nicht zumutbar für beide Parteien, weil das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Da ist dann die Frage der Abfindung zu klären, möglichst gleich im Arbeitsgerichtsprozess. Wenn der neue Job genauso gut bezahl ist, dann kommt es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit an und ob Du irgendwelche finanzielle Nachteile hast, wie hoch Deine Abfindung sein wird. Bist Du ordendtlich oder außerordentlich gekündigt worden? Also wenn es für Dich nicht zumutbar ist, musst Du nicht wieder beim alten Arbeitgeber weiterarbeiten? Paar Details fehlen vielleicht noch zur genauen Beantwortung, aber ich hoffe es hilft Dir weiter. Gruß williamsson

Hallo, vor Gericht werden Kündigungsschutzklagen häufig durch einen Vergleich beendet. Sollte sich herausstellen, dass eine einvernehmliche Zusammenarbeit auch künftig möglich sein kann, wird das Ziel der Kündigungsschutzklage dann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sein. Dies kommt aber eher bei größeren Unternehmen vor, in denen das Verhältnis zwischen "Chef" und Angestelltem nicht so persönlich ist, wie das bei kleineren Betrieben der Fall ist. Selbst wenn eine Kündigung rechtswidrig sein sollte, eine Weiterbeschäftigung jedoch für den AN unzumutbar geworden ist, wird eine dauerhafte Zusammenarbeit für die Zukunft kaum möglich sein. In diesem Fall konzentriert sich der Kündigungsschutzprozess darauf, dass Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung aufzulösen. Deiner Aktivität nach einer neuen Beschäftigung sollte dir vor Gericht nicht zum Nachteil angerechnet werden. mfg K.