Servus,
ich bin zu diesem Monat aus der GKV ausgetreten und in die PKV gewechselt (ich bin selbständig). Ich war zuvor bei der TK versichert. Bis Juni 2022 war ich dies im Studententarif. Ich habe die TK dann jedoch darüber informiert, dass mein Einkommen aus meinem Gewerbebetrieb stark gewachsen ist und voraussichtlich auch so bleiben wird, ich also diesen Tarif nicht weiter beziehen kann. Ich habe eine Selbstauskunft eingereicht, auf Basis derer entsprechend der neue Beitrag berechnet wurde. So weit so gut.
Nun hieß es jedoch damals, als ich die Selbstauskunft eingereicht habe, seitens der TK, dass meine bereits gezahlten (studentischen) Beiträge für das gesamte Jahr 2022 neu berechnet werden würden, sobald ein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Sprich, es seien alle Beiträge diesen Jahres vorläufig. Bei meiner Kündigung hieß es dann jedoch im Kündigungsschreiben: "Bitte beachten sie Auch, dass die Beiträge für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 28. Februar 2023 vorläufig bleiben, bis uns die Einkommensteuerbescheide dafür vorliegen". Hier ist nun also die Rede davon, dass nur die Beiträge seit meinem Wechsel in die freiwillige GKV (aus der studentischen Versicherung) vorläufig seien.
Daher nun die Frage: Was gilt rechtlich? Konkret: Für welchen Zeitraum muss ich mich auf Nachzahlungen vorbereiten? Falls tatsächlich nur die Beiträge für die Zeit ab dem 1. Juli 2022 neu berechnet würden, würden die Nachzahlungen natürlich erheblich niedriger ausfallen, da der Unterschied nicht so groß ist wie beim vorherigen studentischen Tarif.