Kann man zwischen dem Studium und dem Referendariat gesetzliche krankenversichert bleiben?
Kann man zwischen dem Studium und dem Referendariat gesetzliche krankenversichert bleiben, auch wenn man dann offiziell keine Studentin mehr ist? Mein Freundin muss vier Monate zwischen dem Studiumabschluss und dem Beginn des Referendariats überbrücken, muss sie sich dann eigentlich auch arbeitslos melden?
2 Antworten
Wenn Dein Studentenstatus endet, kannst Du Dich noch weiter freiwillig versichern. Da gibts einen Mindestbeitrag von ca. 140 Euro. Du kannst Dich bei der Arbeitsagentur melden, wirst aber wohl keine Leistungen erhalten, da Du ja studiert hast und nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Falls Du finanziell bedürftig wärst, kannst Du auch Alg II beantragen, da würden Dir auch die Krankenkassenbeiträge bezahlt, aber die Arge würde Dir sicher für die 4 Monate einen Job besuchen.
Es besteht die Möglichkeit sich bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern, wenn die Mitgliedschaft vorher mindestens 12 Monate bestanden hat. Der Beitrag ist einkommensabhängig und die Krankenkasse möchte das belegt haben.