Muß die Krankenkasse auch die Reparatur eines Rollstuhls zahlen, wenn es den Stuhl zahlte?

2 Antworten

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Rollstuhl bleibt Eigentum der Krankenkasse

Der Rollstuhl wird dem Versicherten lediglich zur Verfügung gestellt – das Gerät bleibt Eigentum der Krankenkasse oder des Vertragspartners. Der Rollstuhlfahrer ist jedoch für die ordnungsgemäße Verwendung, die regelmäßige Wartung und Pflege seines Rollstuhles verantwortlich, wobei Reparatur- und Wartungskosten in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden.

http://www.senioren-ratgeber.de/Besser-Leben/Was-zahlt-die-Krankenkasse- 128257_2.html

Rat: Bitte mit der Kasse vorher klären

D.H.

genauso ist es !!!

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Der Rollstuhl wird dem Versicherten lediglich zur Verfügung gestellt – das Gerät bleibt Eigentum der Krankenkasse oder des Vertragspartners.

Der Rollstuhlfahrer ist jedoch für die ordnungsgemäße Verwendung, die regelmäßige Wartung und Pflege seines Rollstuhles verantwortlich, wobei Reparatur- und Wartungskosten in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden.

Für die Dauer der Reparatur stellen Sanitätshäuser meist ein Ersatzgerät zur Verfügung