Mutter-Kind-Kur und Reha im selben Jahr?
Kann ich in einem Jahr zur Mutter-Kind-Kur gehen und dann später nochmals Reha beantragen oder muss man warten bis die 4 Jahresfirst verstrichen ist?
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Hallo,
wenn man eine Reha der Rentenversicherung (oder Krankenversicherung § 40 SGB V) beantragt, sind alle vergleichbaren Maßnahmen anzurechnen. Müttergenesungskuren (§ 41 SGB V) werden dann als Vormaßnahme angerechnet. Ein vorzeitige Reha ist nur in dringenden medizinischen Gründen möglich.
Wenn man eine Vorsorgekur für Mütter (§ 24 SGB V) macht, wird diese nicht angerechnet.
Gruß
RHW