Steuer & Rentenversicherung: Student mit freiberuflichem Nebenjob
Hallo liebe Community,
da ich schon mehere Tage erfolglos das Internet durchforste, wollte ich nun hier mal meine Frage(n) stellen.
Erstmal zur Sache:
Ich bin Student, gesetzlich krankenversichert (Studententarif), und habe neben dem Studium einen Nebenjob (Honorarvertrag) d.h. freiberufliche Tätigkeit. Die Tätigkeit habe ich bei der deutschen Rentenversicherung und beim Finanzamt angemeldet. Außer der Unterstützung meiner Eltern habe ich kein weiteres Einkommen.
Bei dem Job handelt es sich um eine "Dozententätigkeit", teilweise werde ich nun aber auch in der Verwaltung eingesetzt.
Meine Zeiteinteilung ist in gewissen Grenzen frei, d.h. wieviel ich verdiene liegt an mir. Bisher habe ich einmal 684€ verdient, sonst immer unter 400€. Nun habe ich die Möglichkeit, desöfteren mehr als 400€ monatlich zu verdienen (wenn ich will).
Da ich die Einkommenssteuer sparen will, habe ich vor im Jahr nicht mehr als 8.004€, bzw. im Schnitt 667€/Mon. zu verdienen.
Fragen:
Ich habe von Midijobs mit "günstigen" Beiträgen bzgl. der Renten-/Sozialversicherung gelesen, gilt das für mich auch, solange ich nicht mehr als 800€/Mon. verdiene?
Mit welchen prozentualen Abgaben (ca) muss ich für die Renten/Sozialversicherung rechnen, wenn ich zwischen 400€ und 800€ monatl. verdiene? Sind das diese max. 21% von denen ich gelesen habe?
Ich möchte quasi wissen, ob es sich für mich lohnt mehr als 400€/Mon. zu verdienen, und was auf mich zukommt. Als Student wäre es aus finanzieller Sicht nicht besonders angenehm, wenn irgendwann die dicke Rechnung vom Finanzamt oder der Renten-/Sozialversicherung käme.
Eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen, ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Mühe!
Liebe Grüße
3 Antworten
So wie Du es schreibst müsste folgendes Zutreffen:
Status: Student (über den Status entscheidet die GKV!)
GKV: abgesichert durch die studentische Krankenversicherung. Keine zusätzlichen Kosten durch Nebentätigkeit zu erwarten.
DRV pflichtig (19,9 Prozent, nach § 2 SGB VI, da Dozententätigkeit.
Steuern: Keine, da unter 8004 € p.A.
Sollte die GKV zu der Einstufung kommen, dass Du den Status Selbständig hast, dann wird in der GKV nach § 240 SGB V als freiwillig versichertes Mitglied monatlich ein Beitrag von ca 330 € pro Monat fällig (im Jahr der Gründung der Selbständigkeit knapp 200 €).
Das Risiko liegt folglich in der Statuseinstufung der GKV. Am besten Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen, um Rechtssicherheit zu haben, denn im Fall einer Sozialversicherungsprüfung dürfen die Behörden bis zu vier Jahren nachträglich erheben.
Hallo alle zusammen,
wegen des Kommentars von "heinerbrumm" und der Antworten von "Alfalfa" und "Lissa" habe ich mich mit der Rentenversicherung und meiner GKV telefonisch in Verbindung gesetzt (die Telefonnummer für die RV steht in der Broschüre, siehe Antwort von "GAFIB"):
Als Freiberufler muss man einen RV-Beitrag von 19,6% bezahlen, sobald man mehr als 4800€ p.a. verdient (es zählt der Jahresverdienst, d.h. man kann auch mal über die 400€ im Monat kommen, wenn man dafür ein andermal wieder darunter liegt). Gezahlt wird monatlich, im ersten Jahr wird der Gewinn geschätzt (anhand der Angaben, die man gegenüber der RV in den entsprechenden Formularen macht).
Sozialversicherungspflichtig wäre ich nicht, so die nette Dame am Telefon. Allerdings kam auch hier der Hinweis mit der GKV.
Ein Anruf bei der GKV ergab, dass sich bei meiner studentischen Krankenversicherung nichts ändert, solange ich weniger als 20h/Woche arbeite. Andernfalls käme evtl. ein Versicherungstarif für Honorarkräfte in Frage, der wäre dann allerdings erheblich teurer.
Nochmals ein großes Dankenschön an alle!
Vielleicht hilft dieser Artikel weiter?
"Minijobs sind für Arbeitnehmer abgabefrei. Allerdings zahlt der Arbeitgeber einen Pauschal-Beitrag an Steuern und Sozialversicherung. Diese Summe setzt sich zusammen aus: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und zwei Prozent Steuern (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Der Beitrag für die Krankenversicherung entfällt in dem Moment, in dem sich der Arbeitnehmer privat versichert. "
Soweit ich informiert bin, ist eigentlich nur der Betrag bis 8004 € relevant. Überschreitest Du diesen, musst Du Steuern zahlen und somit auch in deine Rentenversicherung einzahlen.
Danke für die Antwort + Link!
Das ist mir soweit schon klar, nur ist es ja in diesem Fall meiner Meinung nach kein Minijob mehr, wenn ich mehr als 400€/Mon. verdiene. Abgesehen davon denke ich, dass ich selbst mein Arbeitgeber bin:
Mein Auftraggeber zahlt mir den Bruttolohn direkt aus. Um Steuern, Renten- und Sozialversicherung muss ich mich selbst kümmern, so steht es auch in meinem Honorarvertrag.
Daher weiß ich immer noch nicht genau weiter.
Trotzdem danke und viele Grüße!