Krankengeld nach 6 Wochen - gilt das auch für langjährige Mitarbeiter? Gibts da Sonderregelung?
Das mit dem Krankengeld nach 6 Wochen - das gilt doch generell für alle? Oder gibts für langjährige Mitarbeiter (also Angestelle, die 20, 30 Jahre oder länger im Betrieb sind) besondere Regelungen? Ein Bekannter behauptet felsenfelst, daß er vom Betrieb eine längere Lohnfortzahlung bekommt und er erst später auf das Geld der Krankenkasse angewiesen ist. Danke für Eure Antworten.
3 Antworten
Ich weiß drei Ausnahmen: Bei Bezug von Hartz IV gibt es - auch nach 6 Wochen AlgII-Weiterzahltung - kein Krankengeld von der Krankenkasse, das Jobcenter zahlt weiter. Wenn jemand privat krankenversichert ist, gibts zwar Krankengeld, aber es werden davon keine Rentenbeiträge gezahlt (eigene Zahlung kann ganz schön teuer werden), im öff. Dienst gibt es bei langen Beschäftigungszeiten die Regelung, daß länger als die 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt wird, soweit ich noch weiß, geht das sogar bis zu einem halben Jahr.
Wenn Du es nicht Krankengeld nennst, sondern Lohnfortzahlung, dann gibt es in Firmen durchaus solche Arbeitsverträge, die deutlich längere Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall vorsehen. Das sind aber in der Regel Einzel-Arbeitsverträge mit Mitarbeitern die aufgrund der Bedeutung der Mitarbeiter für die Firma individuell ausgehandelt wurden und aufgrund der Gehaltshöhe nicht mehr den anwendbaren Tarifvertägen unterliegen.
Der TVÖD hat auch solche Regelungen abgeschafft - es gibt nur noch ganzwenige Bestandsfälle, nämlich langjährig beschäftigt und in einem PKV Tarif, der erst nach 180 Tagen Krankengekd bezahlt.