Darf die Krankenkasse für meine ausgezahlte Lebensversicherung nochmals Beitrage fordern

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meine Ehefrau und ich hatten bislang H4, angeblich war man zu alt für lukrative Jobs, obwohl alle Welt rum jault, daß erfahrene Fachkräfte im Land Mangelware sind! Als nun meine Lebensversicherung ausbezahlt wurde, mußten wir uns selbst "kranken- und pflegeversichern". Ich wollte meine Lebensversicherung zwar in unseren Rister stecken (da wir momentan weder Erwerbsminderungsrenten, noch die Altersrenten beantragen können), jedoch ist auch dies unmöglich. Meine Rente wird sehr gering ausfallen, da ich die letzten 10 Jahre nur Zeitarbeitsverträge, oft kurz vor einer evtl. gesetzlich vorgeschriebenen Übernahme ausgetauscht wurde, hatte und dementsprechend minimale Löhne ausbezahlt bekam. Die Barmer berechnet 120 Monate lang meine Lebensversicherung mit jeweils 15% monatlich als "sonstige Einnahmen"! Auch wird von den Krankenkassen das "Schonvermögen" nicht anerkannt!

Sind unser aller Bemühungen zur Mitgestalltung unserer Altersvorsorge für die Katz oder streben gewisse Leute nur an, daß man einen Tag nach Rentenbeginn das Zeitliche segnet?

Nach ende das direkt lebensvesicherung, erhalte ich ca 7000 euro. Mus ich Krankenkasse beitrag bezahlen?

Ich bin auch Betroffener, habe mich Mitte Februar beim Bundesministerium für Gesundheit über diese Ungerechtigkeit beschwert. Jetzt habe ich neben zwei Seiten gesetzlicher Abhandlungen mitgeteilt bekommen, daß zu diesen Problem ein Verfahren anhängig ist. Über einen Termin wurde mir nichts mitgeteilt, obwohl dieses Verfahren beim Bundesverfassungsgericht unter AZ:1 BvR 739/08 registriert ist. Vielleicht hat hierzu einer eine konkrete Antwort?

Für die ARD plane ich einen TV-Beitrag zum Thema Krankenkassenbeiträge auf teil-betriebliche Altersvorsorge. Dafür bin ich auf der Suche nach Betroffenen, die auf die eigens eingezahlte Altersvorsorge Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen, bester Gruß, T.Anthony t.anthony@ndr.de, 040 4156 4837

Hallo,

bin keine Expertin aber habe folgendes dazu gefunden:

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30.3.2011, B 12 KR 16/10 R klargestellt, dass – wenn der Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis den Versicherungsvertrags als Versicherungsnehmer übernommen und weitergeführt hat, nicht der gesamte Auszahlungsbetrag verbeitragt werden darf, sondern Anteile herauszurechnen sind. Beim LSG Rheinland-Pfalz wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen L 5 KR 153/11 ZVW am 6.12.2012 durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung beendet.

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/musterstreitverfahren/21676/uebersicht_musterstreitverfahren_Betriebsrente

......vielleicht hilft es dir bereits. Gibt es evtl. Abweichungen oder anders lautende Sachverhalte zu der wiederholt eingestellten Frage ? Nicht jede nochmals eingestellte Frage ist unbedingt identisch. K.