Mann Beamter, Frau bezieht wegen Krankheit ALG 1

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Deine Gattin kann weiter als freiwilliges Mitglied in der GKV sein (wenn Sie kein ALG 2 bekommt) . Sie muss dann einen eignen Beitrag zahlen. Als Grundlage wird dafür 50 % Deines Gehaltes angesetzt. - Als Beamter bist Du doch beihilfeberechtigt. Je nach Bundesland und Kindern kann das bis zu 80 % sein, so dass nur 20 % als Restkostenversicherung über die PKV abgerecht werden muss. Das könnte unter Umständen deutlich preiswerter für Euch sein, bei höherer Leistung. Das würde ich an Deiner Stelle einmal prüfen.