Freiwillig in GKV - Beitragsbemessung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein - der Beitrag wird nach deinem Gewinn ermittelt = Einnahmen minus Ausgaben.

Anfangs reicht ggf. eine Bestätigung deines Steuerberaters aus, der die Höhe deines Gewinns schätzt. Darauf wird der Beitrag dann festgelegt. Später reichst du dann der Krankenkasse dein Einkommensteuerbescheid ein, der ja aufgrund der Aufstellungspflicht spätestens am 31.05. des Folgejahres aufgestellt und abgegeben ist. Kurze Zeit später hast du dann den Steuerbescheid in den Händen. Diesen reichst du dann an die Krankenkasse weiter.

Im Steuerbescheid ist dein Gewinn festgeschrieben. Auf diesen Zahlen wird dann der Beitrag der Krankenkasse festgelegt - d.h.: Die Zahlen sind immer für das vergangene Jahr. Solltest du dann das Jahr darauf kleinere Gewinne machen, wird der Beitrag nicht zurückerstattet, sondern nur angepasst.

thethe 
Fragesteller
 23.06.2011, 20:13

Also ist die Tabelle unter http://www.cecu.de/krankenversicherung-selbstaendige.html wohl falsch (im unteren drittel derSeite)?

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alfalfa  23.06.2011, 20:20
@thethe

JA, eindeutig falsch Rechtssichere Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer Kasse, einem Makler oder auf den Seiten des GKV Spitzenverbandes. Daran sollten Sie sich orientieren, denn die die Absicherung der Gesundheit ist eines der wichtigsten Themen für einen Gründer. Daneben sollten Sie auch daran denken, wie sie ggfs ein Einkommensausfall bei Krankheit finanziere, denn Kosten laufen ja auch weiter. Eine Krankentagegeldversicherung ist grade für Selbständige existentiell!

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Nun, das ist in § 240 SGB V geregelt und Details wie dieses zu berechnen ist, finden Sie auf der Web Seite GKV Spitzenverbandes. Relevant ist die Bezugsgrösse Gewinn vor Steuern. Sollten Sie Gründungszuschuss beziehen, wird dieser ebenfalls als Grundlage zur Berechnung der GKV Beiträge herangezogen. Im ersten Jahr werden Sie nach der Satzung der Kasse eingestuft. Alternativ wird auch ein Beleg zur Schätzung der Einkommensteuervorausszahlung von dem Finanzamt akzeptiert. Auf dieser Basis erfolgt für Gründer eine Ersteinstifung. Solbal der erste Steuerbescheid vorliegt, wird anhand dieses nachgerechnet, ob die gezahlten Beiträge ausreichend waren oder ob ggfs. eine Nachzahlung erforderlich ist. Meist stufen Sie die Kassen mit einem Mindestbeitrag um die 300 € im Monat ein. Maximum sind knapp 650 € im Monat. Achtung der Gründungszuschuss zählt mit! Das übersehen viele Gründer. Sich haben allerdings auch die Möglichkeit sich privat zu versichern Die PKV Beiträge sind unabhängig vom Einkommen.