volle Erwerbsminderung Zahnersatz

2 Antworten

p.s. habe vergessen zu erwähnen, dass ich zusätzlich noch Aufstockung Grundsicherung beim Sozialamt beantragen werde, weil die rente zu gering ausfällt.

Alenja

Liebe Alenja,

ich möchte dich bitten in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion zu nutzen um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersicht.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam

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Hallo,

entscheidend ist, dass man zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. dem Ausstellungsdatum des Heil- und Kostenplans die Voraussetzubngen erfüllt. Wenn man zu diesem Zeitpunkt korrekte Angaben gemacht hat, bleibt es bei der Zusage (Ausnahme: die Krankenkasse hat in ihrer Bewiligung Einschränkungen gemacht - was aber unüblich wäre). Wenn man Grundsicherung vom Sozialamt bekommt, bleibt es auch bei dem doppelten Festzuschuss.

Mängelrügen sollte man mit dem Zahnarzt besprechen. Der Sitz lässt sich ggf. noch korrigieren. Bei der Farbe wird es schwieriger. Sonst kann man über die Krankenkasse einen Gutachter einschalten lassen (der beim Thema Farbe aber auch keine Lösung anbieten kann).

Gruß

RHW