Student, ü 25, nebenberuflich selbständig, 400 euro job, krankenversicherung

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ich danke euch vielmals für eure schnelle antworten, also meine selbständigkeit ist ein promotion beziehungsweise messehostessjob der nur am wochenende ist, den 400 euro job hätte ich dann unter der woche oder samstags weil ich eigentlich wenn ich promo mache nur nachts arbeite und das ja auch nicht jede woche (mal arbeite ich zwei wochenende hintereinander und mal garnicht. also folgere ich das richtig: -Promo 300 euro im Gewinnmontasschnitt bei ?? Stunden in der Woche + 400 euro durch 10 Stunden in der woche, --> die rv muss ich dann zahlen + die studentische krankenkasse? ich möchte echt gerne bei der krankenkasse deshalb anrufen,nur letztes mal waren die so blöd und habem gesagt "wenn sie öfter als 2 monate im jahr über 365 euro verdienen dann sind sie hauptberuflich selbständig, es ist sehr gut dass sie uns das mitgeteilt haben und dafür sollte man sie ja eigentlich nicht bestrafen....."äh hallo,maßgeblich ist wohl doch der monatsschnitt des gewinns den der steuerbescheid ausweist...naja das ist ein anderes thema. was ist eigentlich wenn ich mit meinen 10 stunden 400 eurojob + promo im schnitt 2x im monat über die 20 stunden komme? oder gilt da auch ein jahresstundenschnitt? logisch wäre für mich 20*52=1040 stunden maximal also 520 stunden 400 euro job + max 520 stunden promo? stimmt das? ich danke euch so sehr für die hilfe,ich finde das.ist so arg kompliziert was man beachten muss... viele grüsse annouk

Nun, dei Problem sind nicht die Stunden. Denn die sind nur relevant für Deinen 400 € Job. Dein Problem sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die GKV kommt mutmasslich zu dem Schluss, dass Du selbständig bist.

Das einfachste wäre: 400 € Job und nicht mehr als 20 Stunden die Woche Deine Eltern melden eine Gewerbe an und lassen die Einkünfte der Promo Tätigkeit über sich laufen.

Deine Überlegungen sind ehrenwert, doch die Kasse prüft, was an Tätigkeiten überwiegt. Und das erste Feedback war ja, dass Sie Dich als Selbständig einstufen würde. Kriterium ist da das Einkommen (da Du in beiden Jobs zusammen in mehr als zwei Monaten über die 375€ bzw 400 € springen würde.

In der GKV kostet Dich das dann - nach § 240 SGB V - ca. 200 € (Gründungsphase) bzw. 330 € (danach). Damit hast Du nichts gewonnen. Mein Tipp: siehe oben - oder vorher fomell ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Geht auch über die GKV.

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Hallo, da ging einiges durcheinander. Bei den Grenzen hätte die Familienversicherung geendet, aber die ist eh bald futsch.

Bei 375 EUR im Monat neben dem Studium sollte keine Krankenkasse behaupten können, das sei hauptberuflich.

Bei 400 EUR muss man keine RV zahlen. Die Stunden sind wichtig für die Frage, ob das noch ein Werkstudentenjob ist, aber das steht doch hier gar nicht zur Diskussion.

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Hallo, mit 25 endet die beitragsfreie Familienversicherung und man muss sich für 60 EUR selbst weiter krankenversichern.

Als Selbstständiger zahlt man keine Sozialversicherung und auch keine Krankenversicherung, wenn man der Kasse plausibel machen kann, dass man hauptsächlich studiert.

Und bei einem 400 EURO-Job erledigt der Arbeitgeber alles pauschal, also auch da keinerlei Kosten.

Wirds mehr als 400 EUR, kommts darauf an, ob das noch unter das Werkstudentenprivileg fällt oder nicht. Aber das war ja erstmal nicht die Frage.

Nun, es kommt auf die Gesamtschau des Falles an, welchen Status man hat und wie die Kasse einen einstuft. Und der Katalog der Kriterien, grade bei Einkünften aus Gewerbebetrieb zielt nicht nur auf monetäre Größen ab.

Und bei 400€ Minijob plus Einkünfte aus Gewerbebetrieb wird grundsätzlich geprüft.

Als Selbständiger bin ich z.B bei einer lehrenden Tätigkeit selbstverständlich DRV pflichtig. Der Klassiker: Student als Tennislehrer.

Und das Werkstudentenprivileg ist auch zeitlich verpflichtet.

Ganz so risikofrei sehe ich die Angelegenheit nicht. Auf der sicheren Seite ist man erst nach einem Statusfeststellungsverfahren. Und die Antwort der Fragerin auf die telefonische Anfrage war ja bereits, dass man sie auf Basis des Falles mutmaßlich als hauptberuflich selbständig einstufen würde.

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ah sorry, das mit dem bafög überlesen...