Kapitalerträge in der Familienversicherung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

für die kostenlose Familienversicherung dürfen die Einkünfte 415 Euro monatlich regelmäßig nicht übersteigen. § 10 SGB V Jährliche Zinsen werden auf den Monat umgerechnet.

Von den Zinsen darf der Sparerfreibetrag abgezogen werden.

Wenn das Kind auch einen Minijob als Arbeitnehmer hat, liegt die Einkommensgrenze für alle Einkünfte zusammen (Minijob, Zinsen, Mieteinnahmen, Honoratätigkeit ...) bei 450 Euro monatlich. 

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

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Hallo, korrekt sind 12 x 415 EUR = 4980 EUR plus 801 EUR. 5781 EUR sind also richtig.

Angaben sollte man sie trotzdem, weil ja eindeutig danach gefragt wird.

Viel Glück

Barmer

Reicht es, wenn wir in Zukunft einfach die richtigen Werte eintragen oder müssen wir der Krankenkasse Bescheid sagen, dass wir in den letzten 10+ Jahren das nicht angegeben haben und nun nachträglich Auskunft geben? Nicht, dass es irgendwelche Probleme gibt.


Danke.

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@MaxBritt16

Rein rechtlich ja, Es besteht Mitwirkungspflicht. Wenn die Kinder eh niedrigere Einnahmen haben passiert ja auch nichts. Wenn die Einnahmen höher sind sollte man es sich vielleicht überlegen, ob man drauf setzt nichts zu sagen  (auch wenn man müsste) und hofft, dass nie gefragt wird. Sonst ist die Familienversicherung auch rückwirkend nicht möglich und mindestens im Rahmen der Verjährung (4 Jahre) sind Beiträge zu zahlen.

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