Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

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Möglichkeit als Werkstudentin weiterhin in der privaten Krankenkasse eines Elternteils bleiben?

Guten Abend,

ich werde 20 Jahre alt, bin Studentin und für mein Studium von der Krankenversicherungspflicht der Studenten befreit.

Nun beginne ich nächsten Monat 16 Stunden die Woche als Werkstudentin zu arbeiten (bin also ordentliche Studierende und grundsätzlich greift für mich das Werkstudentenprivileg, wäre da nicht die Einkommensgrenze) und wurde überrollt von unterschiedlichen und sich widersprechenden Informationen über meine Krankenversicherung.

Ich bin über meinen Vater privat und die Beihilfe versichert (ich weiß, dass ist Umgangssprachlich), also eine berücksichtigungsfähige Angehörige. Jedenfalls werde ich mehr als 450€ im Monat verdienen und in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das ja, dass man Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung um die 80€ zahlen muss.

Nun meine Fragen: Gelten diese Einkommensgrenzen für mich auch? Muss ich mich jetzt selber versichern oder kann ich bei meinem Papa in der Versicherung bleiben? Und muss ich das dann bei der privaten Krankenkasse tun, da ich mich meines Verständnisses nach für die Dauer meines Studiums nicht mehr über die gesetzliche Krankenkasse versichern kann durch die Befreiung? An wen kann man sich bei solchen Fragen am besten wenden? Zudem habe ich gelesen, dass beim Werkstudentenprivileg die Höhe des Einkommens irrelevant sein soll, dann aber wieder dass man, wenn man mehr als 450€ verdient rausfällt, was stimmt nun?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bitte um Quellen für eure Aussagen, damit ich es nachlesen kann und etwas dazu lernen kann (und vermutlich auch für meinen AG, da die meistens selber nicht über solche Sonderfälle Bescheid wissen).

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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Privatversichert mit Elternteil - zählt das als Familienversicherung?

Ich bin mit meiner Mutter (Beamtin) privatversichert. Habe jetzt einen Werkstudentenjob angetreten (verdiene über 450€ monatl.) und nach meiner Recherche und der Absprache mit der KV kann ich weiter so versichert bleiben. Zum Beginn meiner Tätigkeiten wurde ich gefragt wie ich versichert bin und meinte eben bei der Privaten über die Familienversicherung. Mir wurde mitgeteilt, dass ich da nicht drin bleiben kann, habe dann nochmal nachgehakt und meinte ich hätte mich schon informiert und dann hieß es sie kümmert sich drum. Jetzt stand auf meiner ersten Abrechnung drauf bei Krankenkasse "TK", woraufhin ich erneut anrief und meinte da steht die falsche Versicherung mit der Antwort ich dürfte nicht in der Familienversicherung bleiben. Jetzt bekomme ich meine Abrechnung für März und habe 200 € Abzüge für eine "Vorschusstilgung" darauf stehen. Meiner Vermutung nach ist das aufgrund der Krankenkassensache, weil ich da jetzt einfach bei der TK angemeldet wurde.

Jetzt meine Frage kann ich auch einfach sagen ich selbst sei bei der ARAG versichert, ohne die Familienversicherung zu erwähnen, in der ich offensichtlich ja nicht sein darf als Werkstudend? Oder zählt eine private Mitversicherung überhaupt als Familienversicherung?

Vielen Dank schon im Voraus für die Auskunft und ich hoffe ich habe mein Problem verständlich darstellen können.

Schönene Abend noch :)

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Mahnbescheid bei zu spät bezahlten PKV-Beiträgen?

Guten Tag, ich bin seit mehreren Jahren privat krankenversichert und konnte leider meine PKV-Beiträge in den letzten Monaten nicht pünktlich bezahlen. Es dreht sich um 3 Monate bzw 3 Beiträge, die ich nun gerne bezahlen würde. Ich habe nun jedoch einen gelben Brief (Mahnbescheid) vom Amtsgericht bekommen, mit saftigen Verfahrensgebühren (ca 50€). Dass ich Mahngebühren bezahlen muss, sehe ich ein, jedoch halte ich diesen Weg der Versicherung über das Amtsgericht für etwas übertrieben. Auf Anfrage bei der Versicherung weshalb ich, ohne vorherige Ankündigung, einen Mahnbescheid bekommen habe, bekam ich die Antwort dass das völlig normal wäre - die Versicherung würde einmalig eine Rechnung schicken (zum Eintritt in die Versicherung) und sobald ein Beitrag nicht rechtzeitig bezahlt wird direkt per Amtsgericht mahnen (Mahnbescheid). Wohl bemerkt ohne vorher eine Zahlungsaufforderung, Mahnung, oder sonst was zu senden. Ich finde das nicht nur unmenschlich (so mit seinen Kunden umzugehen), sondern frage mich ob das überhaupt rechtens ist. Vorallem listet der Mahnbescheid (unabhängig von den Verfahrenskosten von über 30€) auch 15€ Mahnkosten auf - für Mahnungen die wohl nie geschrieben wurden?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte. Ich würde gerne einen Widerspruch einlegen und einem Teil des Anspruches widersprechen - Verfahrensgebühren und Mahngebühren?

Bin um jede Hilfe oder Hinweis dankbar!

Mahnbescheid, PKV
Das Kind ist beim Vater privatversichert. Die Eltern leben in Scheidung. Das Kind lebt bei der Mutter. Wer zahlt Eigenbeteiligung für Kieferorthopädie?

Wer der Eltern zahlt im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung die Eigenbeteiligung in Höhe von 20% bei einer privaten Krankenversicherung? Die Tochter wäre normalerweise bei der Mutter unterversichert, da diese unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Hier bekäme sie, die 20%ige Eigenbeteiligung nach erfolgreicher, abgeschlossener Behandlung zurückerstattet. Der Vater weigert sich zur Vollmachtserteilung für die Mutter bzgl. Postverkehr, Korrespondenz mit der privaten Kasse. Dies bereitet der Mutter(also mir) erhebliche Probleme im Alltag bzgl. der Rechnungserstattung. Ich habe den Kosten-und Heilplan bzgl. der Behandlung an die Kasse, zwecks Genehmigung geschickt. Das Antwortschreiben erhält aber der Versicherungsnehmer, also der Vater. Auch habe ich keine Einsicht in die Leistungsübersicht der Kasse und bekomme telefonisch auch keine Auskunft-aus Datenschutzgründen. Eine Vollmacht zur Abrechnung mit der Kasse habe ich mir gerichtlich erstritten, da der Vater mehrfach die von den Ärzten erbrachten Leistungen nicht zahlte, sich aber von der Krankenkasse die Rechnungsbeträge gutschrieben ließ. Oft wurde eine Behandlung für meine Tochter vom Arzt abgelehnt, da der Vater noch Außenstände hatte. Es war einfach beschämend. Er weigert sich nun den Kosten-und Heilplan für die Kieferorthopädie zu unterschreiben. Ich arbeite in Teilzeit und bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Die Arzttermine für das Zähneziehen und Bracketsaufkleben sind schon vereinbart. Wie ist hier die Rechtslage?

Familie, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, scheidung
Guten Tag, Zahlung für Interimsbrücke wird von der PKV abgelehnt, an wen wende ich mich?

Leider sind meine Kronen bereits 30 Jahre alt und nun weisen sie Schäden auf. Da ich an einigen Zähnen stärkere Schmerzen hatte, mußten die Kronen runter. Richtigerweise haben wir vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan an die Versicherung geschickt. Doch bevor dieser zurück kam, entzündete sich ein Zahn und auch ein Weisheitszahn mußte gezogen werden. Ich bekam außerdem noch eine Wurzelbehandlung. Da nach der Wurzelbehandlung 3 Monate gewartet werden sollte und der Biss durch die gezogenen Zähne auf einer Seite gar nicht mehr vorhanden war, ließ mein Zahnarzt eine metallgestützte Interimsbrücke anfertigen (die schon teurer ist als ein Provisorium). Diese Interimsbrücke war bereits im Heil- und Kostenplan mit aufgeführt.

Kaum fertig - Ablehnung der Versicherung - genau diese metallgestützte Brücke wollen sie nicht bezahlen.

In der Gebührenordnung für Zahnärzte steht klar drin, daß sie erstattungsfähig ist, wenn die Tragezeit mindestens 3 Monate beträgt. Jetzt trage ich sie bereits seit Dezember - also weit über 3 Monate. Trotzdem ist jedes Verhandeln mit der Versicherung fehlgeschlagen. Für diese Argumentation sind sie nicht zugänglich.

Anfangs hat mir die Zahnarztpraxis weitergeholfen, doch nun kam die Mahnung und ich finde leider nichts zu meiner Frage: An wen wende ich mich? Ist die Schlichtungsstelle die Ärztekammer oder der Bund der Versicherten oder Verbraucherschutz?

Hat jemand bitte einen Tip für mich?

P.s: Das einzige Argument ist wirklich die Tragezeit der Interimsbrücke - nicht mein Vertrag.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, rechnung, Zahnarzt, Zahnersatz
Arbeitsamt-Sperre, Kindergeld Anspruch und Krankenversicherung?

Hallo,

Ich bin Momentan 19 Jahre alt, Privat Familienversichert, und habe letztes Jahr im Juli meine 1. Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Da ich in meinem erlernten Beruf keine Aussichten auf eine Arbeitsstelle habe, werde ich zum September hin eine neue Ausbildung beginnen.

Ich bin seit meinem Abschluss (bis auf 1,5 Monate bei Amazon) beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet, beziehe aber darüber keine Leistungen, da ich noch nicht lange genug gearbeitet habe. (Meine Ausbildung war Schulisch)

Jetzt stehe ich vor folgendem Problem: Um bei meiner Privaten Familienversicherung versichert zu sein setzt diese einen Kindergeld-Bescheid voraus, während das Amt von dem Ich Kindergeld beziehe eine Arbeitssuchend-Meldung vom Arbeitsamt voraussetzt. Da ich mich zu beginn des Jahres verstärkt darum bemüht habe eine neue Ausbildungsstelle zu finden habe ich meine vom Arbeitsamt auferlegten Bemühungen eine Aushilfsstelle zu finden etwas zurückgestellt. Nun wird mir seitens des Arbeitsamtes gedroht, eine Zwölf-wöchige Sperre (also kein Arbeitslosengeld, welches ich sowieso nicht bekomme, sowie keine Arbeitssuchend-Meldung für Kindergeld, ergo keine Krankenversicherung) über mich zu verhängen, sollte ich nicht den 1. Arbeitsvertrag für eine Aushilfsstelle (egal welche Konditionen) unterschreiben.

Mir ist bewusst das das Arbeitsamt eine solche Sperre verhängen kann und zeit weilen damit auch ziemlich voreilig ist, aber können sie mir damit auch die Krankenversicherung streichen?

Hoffe jemand kann mir helfen, da ich momentan von allen Seiten unterschiedliche Meinungen zu dem Thema bekomme.

Mit freundlichen Grüßen Ben K.

Arbeitsagentur, Kindergeld, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung
Steuer & Rentenversicherung: Student mit freiberuflichem Nebenjob

Hallo liebe Community,

da ich schon mehere Tage erfolglos das Internet durchforste, wollte ich nun hier mal meine Frage(n) stellen.

Erstmal zur Sache:

Ich bin Student, gesetzlich krankenversichert (Studententarif), und habe neben dem Studium einen Nebenjob (Honorarvertrag) d.h. freiberufliche Tätigkeit. Die Tätigkeit habe ich bei der deutschen Rentenversicherung und beim Finanzamt angemeldet. Außer der Unterstützung meiner Eltern habe ich kein weiteres Einkommen.

Bei dem Job handelt es sich um eine "Dozententätigkeit", teilweise werde ich nun aber auch in der Verwaltung eingesetzt.

Meine Zeiteinteilung ist in gewissen Grenzen frei, d.h. wieviel ich verdiene liegt an mir. Bisher habe ich einmal 684€ verdient, sonst immer unter 400€. Nun habe ich die Möglichkeit, desöfteren mehr als 400€ monatlich zu verdienen (wenn ich will).

Da ich die Einkommenssteuer sparen will, habe ich vor im Jahr nicht mehr als 8.004€, bzw. im Schnitt 667€/Mon. zu verdienen.

Fragen:

  1. Ich habe von Midijobs mit "günstigen" Beiträgen bzgl. der Renten-/Sozialversicherung gelesen, gilt das für mich auch, solange ich nicht mehr als 800€/Mon. verdiene?

  2. Mit welchen prozentualen Abgaben (ca) muss ich für die Renten/Sozialversicherung rechnen, wenn ich zwischen 400€ und 800€ monatl. verdiene? Sind das diese max. 21% von denen ich gelesen habe?

Ich möchte quasi wissen, ob es sich für mich lohnt mehr als 400€/Mon. zu verdienen, und was auf mich zukommt. Als Student wäre es aus finanzieller Sicht nicht besonders angenehm, wenn irgendwann die dicke Rechnung vom Finanzamt oder der Renten-/Sozialversicherung käme.

Eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen, ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Mühe!

Liebe Grüße

Rentenversicherung, Student, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, PKV, Sozialversicherung, freiberufliche Tätigkeit, Verdienstgrenze
Zahnzusatzversicherung ja/nein? Wenn ja, Ergo Direkt?

Hallo, ich hatte einen Zahnarzttermin bei dem festgestellt wurde, dass der Nerv einer meiner oberen Schneidezähne verkalkt ist. Ich hab keine Schmerzen und es ist nichts entzündet, aber es kann sein, dass ich in ein paar Jahren eine Wurzelbehandlung brauche. Nachdem der Zahn ja im Sichtbereich ist überlege ich jetzt, ob ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollte für den Fall, dass ich mal ein Implantat brauche. Andererseits ist es ja nicht sicher, dass an dem Zahn etwas gemacht werden muss. Wäre es vielleicht besser, mir einfach etwas Geld anzusparen und auf die Versicherung zu verzichten? Kann der Zahn überhaupt noch versichert werden? (Es liegt ein Heil- und Kostenplan für externes Bleaching vor, weil er etwas dunkler ist als die anderen Zähne. Das muss ich natürlich selbst zahlen) Ein Angebot dass sich nicht schlecht anhört wäre die Ergo Direkt Versicherung. Es heißt, dass 90% bei Zahnersatz oder Implantaten erstattet werden. Allerdings bin ich etwas skeptisch. Gelten die 90% wirklich für den kompletten Rechnungsbetrag? Auch wenn die Krankenkasse z.B. nichts zahlen würde? Habe jetzt schon öfter gelesen, dass die Leistungen und Bedingungen da nicht so gut sein sollen, aber 90% hören sich ja nicht schlecht an und PZR z.B. wird Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben, danke schon mal im Voraus!

PKV, Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Zusatzversicherung

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