Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich versuchs mal einfacher. Das Erben an sich löst keine Veränderung bei der Beitragsberechnung aus, egal, was geerbt wird (Haus, Bargeld, Konten,..). Daher ist der Wert der Erbschaft lt. Erbschaftsteuerbescheid auch unerheblich.

Werden mit dem Geerbten Einnahmen erzielt (Zinsen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen...) , sind die für die Beitragsberechnung grundsätzlich relevant und anzugeben.

Vel Glück

Barmer

Rentiere 
Fragesteller
 22.07.2017, 17:41

Danke, das ist schon mal aufschlussreich.
Jetzt stehe ich vor der Einkommensanfrage und weiß nicht, was ich da aufführen muss. Manches ja erst, nachdem das Feststellungsverfahren (Haus, Mieteinkünfte) durch das Finanzamt abgeschlossen ist. 

Und wie sieht es aus mit Fondspapieren in einem Depot? Muss ich die sofort deklarieren (das Depot wurde erst im April zwischen uns Geschwistern aufgeteilt, unsere Mutter verstarb aber schon im Oktober 2016, das Prozedere mit dem Erbschein dauerte so lang) - welches Datum gilt da und was brauche ich als Beleg ? 

Der Sozialversicherung geht es um anrechenbare Erträge - aber erst, wenn ich aus dem Depot etwas verkaufe, oder auch so zwischendurch? Der Wert ändert sich ja täglich! Oder muss ich das erst am Ende des Jahres angeben, wenn ein Jahresabschlussbericht kommt? 

Das gleiche gilt für einen überschriebenen zugeteilten Bausparvertrag, den ich aber nicht ausgezahlt bekommen will, weil die Zinsoption interessant ist. Wann ist der Zeitpunkt, etwas davon zu deklarieren? Die letzten Zinsen gingen an meine Mutter bzw. wurden dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Das ganze passiert jedes Jahr, aber dieses Jahr ist es einfach fürchterlich - gerade wenn man sich nicht so gut auskennt. Ich habe Angst vor einem ständig steigenden Kassenbeitrag 

Es fühlt sich schon skurril an, auf Mieteinnahmen 18,5 % abgezogen zu bekommen, nur weil ich freiwillig versichert bin. 

0
barmer  22.07.2017, 23:15
@Rentiere

Die Fonds müssen nicht deklariert werden, wohl aber die jährlich daraus anfallenden Dividenden. Natürlich kann man die nur aus den Vorjahren schätzen.

Ich würde den Kurszuwachs ebensowenig deklarieren wie den Gewinn beim Verkauf. Fragt die Kasse nicht nur nach regelmäßigen Einnahmen ?

Vom Bausparvertrag sind die jährlichen Zinsen zu deklarieren.

1
Rentiere 
Fragesteller
 23.07.2017, 13:01
@barmer

Ich habe vielleicht vergessen zu erwähnen, dass ich in Rente bin und leider - wegen etwas zu langer Privatversicherung - dann bei Rentenbeginn in die Freiwilligkeit gerutscht bin - mit allen diesbezüglichen Segnungen. So erhalte ich jährlich Ende Juni die Einkommensanfrage, die sich dieses Jahr so schwierig gestaltet, weil meine Mutter letzten Oktober verstorben ist, die zu übertragenden Werte aber erst dieses Frühjahr nach und nach überschrieben wurden (langwierig, weil ich einen Bruder habe und dadurch ein Erbschein erforderlich wurde). Ein Bausparvertrag war schon vorher so formuliert worden, dass er automatisch auf mich übergeht (aber ab wann die Zinsen?)

Dazu habe ich noch eine Auslandsanlage (Pachterträge), die gar nicht hier auftaucht - bis auf die Auszahlungen, die ich mir mal gegönnt habe. Die deklariere ich, aber erst, wenn die Steuer sie verarbeitet hat und ich den Bescheid an die Krankenkasse weitergebe.

Oha, ich schlage zehn Kreuze, wenn ich das hinter mir habe.

Danke für deine Zeit!

0

Also mal ohne Fachkenntnisse, nur aus Erfahrung:

Es wird der KV-Beitrag m.E. anhand des Steuerbescheides festgesetzt.

Wenn das Jahreseinkommen schwankt, aollte man sich ein paar zusätzliche Gedanken machen.

hildefeuer  21.07.2017, 11:17

Das Einkommen lt. Steuerbescheid anzugeben wäre ein Fehler, da ja ggf. Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Man würde also auf Barvermögen auch GKV Beiträge zahlen. Außerdem hat man ja den EST-Bescheid erst nächstes Jahr vorliegen.

0

Hallo,

wenn die monatlichen Einnahmen (2017) unter 991,67 Euro liegen, gilt nach § 240 SGB V der Mindestbeitrag.

Wenn die monatlichen Einnahmen über 4350 Euro monatlich liegen, gilt der Höchstbeitrag. Dann braucht man keine Einnahmen belegen.

Als Einnahmen gelten: die Zinsen, Dividenden aus Aktien, Mieteinnahmen (abzüglich der Kosten, die der Mieter nicht trägt).

Bei Veränderungen der Einnahmen (z.B. einer Ebschaft) ist sofort die Krankenkasse zu informieren. Auf dem Fragebogen der Krankenkasse sind dann die Einnahmen für die nächsten 12 Monate zu schätzen (unfd ggf. mit Belegen aus der Vergangenheit nachzuweisen, dass die Schätzung realistisch ist).

Ab 1.1.2018 gibt es eine Gesetzesänderung (§ 240 SGB V): dann werden die Beiträge aus Mieteinnahmen nur vorläufig festgesetzt und dann dan bei Einreichung des Steuerbescheides für das betreffende Kalenderjahr ggf. rückwirkend korrigiert.

Wenn der Ehegatte nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, werden dessen Einnahmen ggf. auch in die Berechnung einbezogen (§ 240 SGB V).

Die selbst genutzte Wohnung (eingesparte Miete) gehört nicht zu den Einnahmen.

Gruß

RHW


Man könnte fast versucht sein, die GKV-relevanten Einnahmen mit den steuerlichen Einkünften (= Brutto minus Werbungskosten) gleichzusetzen, aber so einfach ist es nicht, denn in Analogie mit dem Gehaltsempfänger geht es um die Bemessungsgrundlage auf Basis der Bruttoeinkommen.

Der Gesetzgeber hat sich weniger, der GKV-Spitzenverband sich umso mehr Gedanken gemacht und hier findest Du den Einstieg:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp

Die selbstgenutzte Wohnung bleibt außen vor.

"Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin."

Wertpapierdepots werden jedes Jahr für die Steuer bewertet. Ist eine Wertsteigerung vorhanden muss dies angegeben werden.

"Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer
Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen
Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage
angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?"

Natürlich es sind doch Zinsen gutgeschrieben worden. Was meinst Du eigentlich mit: Kein Geld geflossen? Du hast doch Zinsen erhalten. Ob die Wohnungsbauprämie auch angegeben werden muss, weis ich nicht.


"Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?"

Miet- und Pachteinnahmen müssen angegeben werden. Aufwendungen (Versicherungen, Grundsteuer B, etc)können abgezogen werden, müssen aber nachgeweisen werden.

Hier wird es auch etwas kompliziert. Da die Aufwendungen meist sofort entstehen, aber jährlich zusammengerechnet werden kann man auch Aufwendungen ansetzen, die von Mietern im nächsten Jahr erstattet werden mit der nächsten Nebenkostenabrechnung. Weil die ja in ein anderes Kalender/Steuer-Jahr fällt. Zufluss Abfluss Prinzip. Im nächsten Jahr muss man freilich die Erstattungen durch Mieter angeben.


"Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher)
keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'"

Selbst genutzter Wohnraum wird nicht herangezogen.

Geerbtes Barvermögen würde ich nicht angeben, da ja kein Einkommen vorhanden ist, nur Zinsen.