Kann man sich freiwillig kranken versichern als Hausfrau ( Ehemann PKV) udn was kostet es?

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Der Beitrag ist abhängig vom Zusatzbeitrag die eine KV verlangt.

Bsp. Techniker Krankenkasse

Für jedes gemeinsame unterhaltsberechtige Kind kann ein Freibetrag abgezogen werden. Ist eine Familienversicherung nicht möglich, liegt der Freibetrag bei 968,33 Euro (Wert 2016) im Monat. Die Freibeträge gibt es nur dann, wenn das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners bei der Berechnung des Beitrags mit herangezogen wird. Sonst spielen sie für den Beitrag keine Rolle.

Ihr Familieneinkommen wird nur innerhalb gesetzlich festgelegter Unter- und Obergrenzen für Ihren Beitrag herangezogen. Die Untergrenze ist die sogenannte "Mindesteinnahme". Sie beträgt aktuell monatlich 968,33 Euro. Dieser Wert wird Ihrem Beitrag auch zugrunde gelegt, wenn Sie weniger Einkünfte haben. Die Obergrenze liegt, wenn das Einkommen Ihres privat versicherten Ehe- und Lebenspartners mit einbezogen wird, aktuell bei monatlich 2.118,75 Euro.

Das bedeutet für Sie: Wenn das Einkommen Ihres privat versicherten Ehe- und Lebenspartners mit einbezogen wird, liegt Ihr monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung zwischen mindestens 145,25 Euro und höchstens 317,82 Euro. Hinzu kommen die Beiträge für die Pflegeversicherung.

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Zur Berechnung wird das halbe Familieneinkommen zugrunde gelegt, maximal jedoch die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2016: 2.118,75 €; 2017: 2175 €)

mtl. 6.333 € - (2 x 968,33) = 4396,34 / 2 = 2198,17

Damit ist die Obergrenze überschritten. Zur Berechnung gelten dann für 2017 2175,00 €.

Als "Hausfrau" bietet sich der ermäßigte Beitragssatz von 14% zzgl. Zusatzbeitrag an. Die Zusatzbeiträge liegen je nach KV zwischen 0,3% -1,9%. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung.

Bsp. für 2017: 2175,00 € x (14,0% + 1% + 2,55%) = 326,25 + 55,46 = 381,71 €

U.U. muss sich noch der AG Deines Gatten an deinem Beitrag beteiligen

Höchstzuschüsse des Arbeitgebers im Jahr 2017:
317,55 € (Für PKV-versicherte Arbeitnehmer, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten; 4.350,00 € * 7,3%) und 55,46 € bei der Pflegeversicherung. 

Die PV wird bei Deinem Gatten 2017 vermutlich bei rund 42,58 € liegen. Dazu kommt Deine PV mit 55,46. Das sind zusammen 98,04 €. Die Hälfte davon sind 49,02 €. Damit müsste der AG Deines Gatten 49,02 € - (42,58 € / 2) = 27,73 € Deiner PV übernehmen.

Liegt der PKV-Beitrage für Deinen Gatten und 2 Kinder unter 635,10€, würde hier noch "Luft" seine um einen AG-Zuschuss zu Deinem Beitrag zu erhalten.

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Hallo,

ja, sie kann sich weiter in der GKV versichern.

Für die Zeiträume, für die die Agentur für Arbeit die Krankenversicherungsbeiträge zahlt, braucht sie keine Beiträge zu zahlen. Dies gilt zumindest teilweise auch für die evtl. 12 Wochen Sperrzeit.

Für Zeiten, in denen das Alg wegen der Abfinfdung ruhen sollte, wird der Beitrag nach dem Bruttoverdienst berechnet. Die Dauer dieser Beitragsberechnung hängt vom Alter und der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit ab. Krankenkasse, Finanzamt und Agentur für Arbeit benutzen für die Berechnung dieselbe Tabelle. Wenn das bisherige Brutto unter 2118,75 Euro gelegen hat, wird auch das Ehegatteneinkommen berücksichtigt.

Wenn die Abfindung nicht mehr herangezogen wird oder das bisherige Brutto unter 2118,75 Euro lag, gilt folgende Berechnung (wenn sie keine eigenen Einnahmen hat):

76.000 Euro : 12 = 6333 Euro ./. (2 x 968 Kinderfreibeträge) = 4396 Euro : 2 Personen = 2198 Euro

2198 Euro werden auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze von 2119 Euro begrenzt. der monatliche Beitrag liegt dann bei etwa 370 Euro (inkl. Pflegeversicherung).

Ggf. auf der Internetseite der Krankenenkasse nach den Begriffen "Abfindung" und "Ehegatteneinstufung" getrennt suchen.

Einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gibt es nach einem Gerichtsurteil für den GKV-Beitrag des Ehegatten nicht mehr.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW