Ein BU-Rentner unter 50, privat krankenversichert, nimmt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Alles im kleinen Rahmen (unter 2.000 €/Monat). Mehr würde auch die Krankheit nicht zulassen.
Seitens des Abeitgebers ist alles ganz normal. Sozialbeiträge werden abgeführt. Nur: muss der Arbeitnehmer für seine außerhalb der Beschäftigung laufenden Einkünfte (BU-Rente, Kapitaleinkünfte, Vermietung) auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Gibt es, was die Pflichtversicherung anbelangt, jenseits der bekannten Grenzen eine Grenze nach unten? Das Thema ist, dass sich der Arbeitgeber falls es nicht geht absichern will, also neben der Kündigungsmöglichkeit im Arbeitsvertrag auch die Möglichkeit vorsieht, bei weniger Leistung weniger zu zahlen.
Zusatzfrage: der Arbeitnehmer stellt die private Krankenversicherung erst mal auf Anwartschaft. Gibt es einen anderen (billigeren) Weg zu vermeiden, dass er wenn es schief geht ohne irgendeine Krankenversicherung dasteht.