Abschreibung Renovierung vor Vermietung und während Vermietung?

Hallo in die Runde!

Meine Ehefrau ist seit über 10 Jahren Eigentümerin einer Eigentumswohnung, in welcher ihre Mutter mietfrei gewohnt hat. Nach dem Tod der Mutter stand die Wohnung zunächst leer. Im gleichen Haus ist sie auch Eigentümerin einer zweiten Eigentumswohnung, die aktuell vermietet ist. Insgesamt gibt es in dem Gebäude 3 Eigentumswohnungen. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Dach neu eingedeckt werden muss. Kostenpunkt ca. 70.000 €.

Eigentlich war geplant, die freistehende Wohnung zu verkaufen. Dies gelingt aber nicht mit dem Wissen um den Renovierungsaufwand des Daches.

Daher folgende Überlegungen:

Die Wohnung selbst wird renoviert und danach vermietet. Nächstes Jahr muss das Dach neu eingedeckt werden.

Welche Kosten können nun steuerrechtlich geltend gemacht werden? Wahrscheinlich die Renovierungskosten der Wohnung vor Vermietung, aber was ist mit den Kosten für das neue Dach?

Wenn Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, wie verhält es sich dann, wenn die Wohnung nach, z.B. 3 Jahren, verkauft wird? Müssen Erstattungen dann zurück gezahlt werden?

Zur Bezahlung der Kosten für die Dachsanierung werde ich noch eine gesonderte Frage stellen, aber auch diese hier schon mal mit einstellen.

Ist es besser, die Kostenanteile für die Dachsanierung bar zu zahlen und dann ggf. steuerlich geltend machen? Was ist aber dann bei einem Verkauf nach 3 Jahren zu beachten?

Oder ist es besser, die Eigentümergemeinschaft nimmt einen Kredit auf, bezahlt damit die Dachsanierung und die Kreditkosten werden monatlich, im Rahmen des Wohngeldes, auf die Eigentümer verteilt? Nach meiner Ansicht hätte dies den Vorteilt, dass bei einem Verkauf einer Wohnung die Kreditverpflichtung quasi mit verkauft wird und der neue Eigentümer die monatlichen Kreditkosten dann tragen müste.

Ohje, so viele Fragen, aber vielleicht kann ja jemand helfen. Vielen Dank fürs Durchlesen bis hier hin.

Vermietung und Verpachtung, werbungskosten, Abschreibung, Renovierungskosten
Student, verheiratet, ZWEITAusbildung (Studium) - wie Steuererklärung machen?

Hallo,

Ich bin verheiratet und fange im Sommer ein Studium an, nach dem ich eine Berufsausbildung abgeschlossen habe. Mein Mann arbeitet in Vollzeit, er ist also Hauptverdiener. Ich werde kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen durch Neben- oder Ferienjobs haben, somit liegt es im Steuerfreibetrag.

Ich mache das Studium an einer Fernhochschule und wir bezahlen den Betrag im Voraus einmalig am Stück.

Ich weiß, dass ich einen Verlustvortrag (Werbungskosten) geltend machen kann. Allerdings frage ich mich, wie das dann unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren funktioniert.

1. Eigentlich sind mein Mann und ich gemeinsam veranlagt. Muss ich jetzt dann aber doch eine eigene Steuererklärung schreiben, oder kann ich den Verlustvortrag in die gemeinsame Steuererklärung mit einfließen lassen?

2.Oder wird der Betrag dann direkt als Werbungskosten von dem Einkommen meines Mannes abgerechnet? (Wäre wahrscheinlich zu schön um wahr zu sein? ;-) )

3.Gebe ich dann den Betrag für 2023 einmalig für die kommenden 3 Jahre an oder muss ich das irgendwie anteilig eintragen?

4.Der Verlustvortrag gilt ja bis zu 4 Jahre. Wenn ich den vollen Betrag als Kosten nur für 2023 angebe, mache ich dann die nächsten Jahre trotzdem jährlich eine Steuererklärung, ohne Antrag auf Verlustvortrag? Wenn ich dann 2026 oder 2027 anfange zu arbeiten, mit einem Verdienst über dem Freibetrag, werden dann die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht, oder?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe :-)

Studium, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Erste Steuererklärung mit meinem Partner. Wie kann ich meinen Verlustvortrag gleichzeitig beantragen?

Hallo ihr Lieben. Ich möchte mit meinem Partner für 2022 die Steuererklärung zusammen machen. Das ist meine erste Steuererklärung und Ich möchte gleichzeitig die Ausgabe für mein Masterstudium durch Verlustvortrag zurückerstatten lassen. Dazu habe ich schon viel online recherchiert aber es gibt immer noch viele Dinge, die nicht klar sind.

Zu meiner Situation: Ich war 2017-2021 Student. 2021 haben ich ein dreimonatiges Praktikum gemacht und dadurch habe ich 3000€ (monatlich 1000€ bruto, 798 € netto) verdient. Grob gesagt, die Summe der Ausgabe für mein Masterstudium (Studiengebühren, Umzugskosten, andere Werbungskosten, von mir selbst bezahlte gesez. Kranken- und Pflegeversicherung usw.) beträgt ca. 15400€. 

Am Anfang 2022 habe ich 3 Monate gearbeitet und inzwischen 5130€ (monatlich 1710€ bruto) verdient. Seit Mitte Dezember 2022 bin ich wieder tätig und für den halben Monat habe ich 1431€ (netto 993€) verdient.

Im Oktober 2022 habe ich geheiratet. Meine Steuerklasse ist danach auf 5 und mein Partners auf 3 geworden. Wir haben vor, für Steuerjahr 2022 eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Vorher habe ich niemals Steurerklärung gemacht.

2022 hat Mein Partner ca. 80,000€ verdient.

Ich würde fragen, ob das im meinem Fall Sinn macht, den Verlustvortrag zu beantragen? Mein Einkommen im Jahr 2022 den Grundfreibetrag (10,347 €) nicht übersteigt. Wie wird dies den Verlustvortrag und die Zusammenveranlagung beeinflussen?

Mein Partner hat ein Elster-Konto und wir möchten mit seinem Konto die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung übermitteln. Meine Daten sind schon in seinem Konto hinzugefügt und jetzt sehen wir aber nur meine steuerliche Info im 2022. Soll ich für den Verlustvortrag (falls es sinnvoll ist) zuerst ein eigenes Konto erstellen, um die Kosten für mein Masterstudium Jahr für Jahr einzutragen? Wir haben dazu keine Ahnung, wie dies in seinem Konto zu verfahren.

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!

Studium, ELSTER, Steuererklärung, Verlustvortrag, werbungskosten, Ehepartner, Zusammenveranlagung

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