Abschreibung Renovierung vor Vermietung und während Vermietung?

2 Antworten

Wenn deine Frau die Wohnung vermietet, können Erhaltungsaufwendungen/Reparaturen wie auch die Sanierung gleich steuerlich geltend gemacht werden.

Das mit dem Kredit der Eigentümergemeinschaft ist eine fixe Idee. Ein potentieller Käufer findet es alles andere als lustig, wenn er für Sanierungen einen Kredit des Verkäufers abtragen soll. Wenn sich eine Bank findet, die das macht, was ich sehr stark bezweifle.

Axel62 
Fragesteller
 24.07.2023, 11:45

Vielen Dank für die Antwort.

Läuft meine Ehefrau Gefahr, dass sie, falls sie die Wohnung in ein paar Jahren verkauft, erstattete Renovierungskosten zurückzahlen muss? Ich denke da vor allem an die Dachsanierung, die ja nicht unerheblich ist und z.B. in 3 Jahren den Wert der jetzigen Wohnung übersteigen würde.

Nach meinem Kenntnisstand würden doch auch wahrscheinlich die Dachsanierungskosten auf mehrere Jahre verteilt werden, oder?

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Rat2010  24.07.2023, 12:07
@Axel62

Welche Renovierungskosten sollten "erstattet" werden?

Was die steuerliche Verteilung großer Erhaltungsaufwendungen anbelangt, ist das eine Kannvorschrift mit Flexibilität. Wenn sie auf zwei oder drei Jahre verteilt, weil das steuerlich für sie (euch) günstiger ist, muss nichts zurückgezahlt werden. Allerdings ist Vermietung die Voraussetzung und eine verkaufte Wohnung kann sie nicht vermieten.

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Solange ihr saniert und weiter vermietet, können alle Kosten abgesetzt werden. Das gilt auch für die Dachsanierung. Eine Umlage auf das Wohngeld ist nicht möglich, es sei denn alle Mieter sind damit einverstanden. Das gilt auch für zukünftige Mieter!

Axel62 
Fragesteller
 24.07.2023, 10:20

Vielen Dank für die Antwort.

Läuft meine Ehefrau Gefahr, dass sie, falls sie die Wohnung in ein paar Jahren verkauft, erstattete Renovierungskosten zurückzahlen muss? Ich denke da vor allem an die Dachsanierung, die ja nicht unerheblich ist und z.B. in 3 Jahren den Wert der jetzigen Wohnung übersteigen würde.

Nach meinem Kenntnisstand würden doch auch wahrscheinlich die Dachsanierungskosten auf mehrere Jahre verteilt werden, oder?

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Snooopy155  24.07.2023, 17:33
@Axel62

Die Abschreibungskosten können auf bis zu 5 Jahren verteilt werden. Aber die Wahl auf wieviel Jahre die Abschreibung verteilt wird, überläßt das FA Dir alleine. Es kann auch in einem Jahr abgeschrieben werden, aber das FA holt sich die ausgezahlte Steuer zurück, wenn Ihr das Objekt zu früh verkauft.

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Axel62 
Fragesteller
 24.07.2023, 18:02
@Snooopy155

Ist das ähnlich zu sehen wie die 10 Jahre Frist bzgl. Spekulationssteuer?

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