Guten Tag, meine Ex-Frau sagt, sie müsse anteilig Grunderwerbssteuer zahlen, wenn sie mir meinen Anteil am gemeinsamen Haus abkauft, d.h. mich ausbezahlt, und das Grundbuch entsprechend geändert wird. Ist das korrekt? Diese Grunderwerbssteuer würde aber nicht fällig werden, wenn die Auszahlung "im Zuge der Scheidung" stattfände. Falls das stimmt, kann mir jemand erklären, was "im Zuge der Scheidung" bedeutet, sofern das ein definierter Begriff ist. Vielen Dank und Grüße...
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