Hallo,
ich habe schon vor der Eheschließung mein Elternhaus überschrieben bekommen, meine Eltern leben darin mit Lebenslangem Wohnrecht.
Das Haus gehört im Falle einer Scheidung also weiterhin mir, nur den Zugewinn in den Jahren der Ehe müsste ich ausgleichen, richtig?
jetzt habe ich eine ehemalige Werkstatt ca. 14qm (kein Wohnraum) auf dem Grundstück umgebaut sodass meine Frau ihr Nebengewerbe dort ausüben kann (Betriebstätte in der Gewerbeanmeldung ist die Adresse meines Elternhauses da die kleine Werkstatt natürlich keine eigene Adresse hat)
Man weiß nie wo die Reise in XX Jahren hingeht, deswegen ist meine Frage: wirkt sich das im Falle einer Scheidung negativ auf mich/mein Elternhaus aus dass meine Frau ihre Betriebstätte auf der Adresse meines Elternhauses hat bzw. Ihr Studio in der umgebauten Werkstatt auf dem Grundstück hat?
Oder spielt das keine Rolle und sie müsste sich dann einfach eine neue Betriebstätte suchen?
das letzte was ich möchte wäre, dass es im Fall der Fälle wegen dem kleingewerbe Probleme um mein Elternhaus gibt.
Grüße