Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

Liebe Juristen und Rechtsexperten,

Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.

1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.

2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?

Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Jsmoka

Familienrecht, scheidung
Wohngeld als dauernd getrennt lebendes Ehepaar?

Ehegatten x und y leben (schriftlich erklärt) dauernd getrennt (Trennungsjahr) mit Kindern z in der gemeinsamen ehelichen Wohnung.

Für diese wurde vor Trennung Wohngeld bezogen. Nun wurde Verlängerung beantragt und bewilligt.

Soweit ich das verstehe sieht das WoGG vor, das ein Haushaltsmitglied NICHT dauernd getrennter Partner ist bzw. ein gemeinsames Zusammenleben bestehen muss welches fürsorglich und gemeinsam wirtschaftet. Dies widerspricht dem Konzept Trennungsjahr doch absolut während dem man nicht gemeinsam wirtschaften darf, etc.!?

Die Fragen sind nun

1) Wer der Ehegatten hat Anspruch auf Wohngeld?

2) Darf Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten mit in die Berechnung fließen?

3) Wenn ja, gilt dann der andere nicht automatisch als Haushaltsmitglied und dementsprechend als Empfänger?

4) Nehmen wir an x ist bspw. Rentner (oder ähnliches - jedenfalls NICHT vom Wohngeldbezug ausgeschlossen!) und y berufstätig und erhält bspw. Kindergeld und ist demnach der privilegiertere Part. Zudem bezieht y das Wohngeld. Wenn die Miete (fiktiv!) 2000 EUR warm betragen würde und gemäß Mietrecht jeder Hauptmieter die Hälfte zahlen müsste, ist es dann legitim als Besserverdienender das Wohngeld zu beziehen und somit nur knapp 1/4 der Miete zahlen zu müssen wohingegen x die Hälfte der Miete zahlen muss was ca. 3/4 des Einkommens wären?

Vielen Dank für jeden der sich mit solch einem komplexen Fall befassen möchte.

Einkommen, scheidung, Trennung, Wohngeld, Bedarfsgemeinschaft, Trennungsjahr

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