Scheidung: anteilige Grunderwerbssteuer wird fällig bei Auszahlung des Hausanteils?

1 Antwort

Im Zuge der Scheidung = Scheidungsfolgesache.

Scheidungsfolgesachen sind die Klärung des Versorgungsausgleichs, der Zugewinnausgleich usw.

Wenn die Übertragung erheblich nach der Scheidung gegen Entgelt erfolgt, ist es ein ganz normaler Verkauf unter Fremden.

Mondieu 
Fragesteller
 24.05.2016, 11:28

Vielen Dank für die schnelle Antwort! "Erheblich nach der Scheidung" hört sich auch etwas nach Ermessensspielraum an. Die Scheidung wurde vor 1,5 Jahren rechtskräftig. Für mich ist es "gefühlt" durchaus eine Scheidungsfolge. Es hat eben etwas gedauert, bis ich eine passende, andere Immobilie gefunden haben, für die ich nun meinen Anteil am gemeinsamen Haus einsetzen möchte. Schriftlich geregelt wurde das aber nicht.

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wfwbinder  24.05.2016, 13:17
@Mondieu

 Eine zeitliche Beschränkung ist in § 3 Nr. 5 GrEStG für die Vermögensauseinandersetzung nicht vorgesehen. Ein langer Zeitraum zwischen Scheidung und Grundstücksübertragung kann jedoch darauf hindeuten, dass eine scheidungsbedingte Vermögensauseinandersetzung nicht mehr vorliegt.  (Sack in Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz, 16. Aufl., § 3 Rz 379; Pahlke/Franz, a.a.O., § 3 Rz 225)

Der genannte Kommentar liegt mir nicht vor und extra deshalb in die Unibibliothek zu gehen ist mir ehrlich etwas zeitaufwendig.

Beruft Euch einfach auf § 3 Nr. 5 GrEStG.

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