Wie hoch sind Notarkosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Liebes Forum,
Unsere Frage: Richten sich die Notarkosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Fall nach dem Vermögen, egal, ob es dezidiert mit jeder Position aufgeführt wird, um die Aufteilung zu erläutern, oder ob lediglich ein Passus à la " Über die Aufteilung des Vermögens (bzw. Hausstandes) haben sich die Eheleute bereits auseinandergesetzt." verwendet wird?
Details: Für eine Scheidungsfolgenvereinbarung (SFV) möchten meine Frau und ich lediglich den Ausgleich für die privaten Renten beurkunden lassen. Zu Hausrat und Vermögen haben wir bereits eine Einigung getroffen und die Aufteilung vollzogen. Hierzu gibt es auch jeweils einen Passus in der SFV .
Ich frage, da der Notar einen entsprechenden Wert für die Kostenberechnung zugrunde legen möchte, in dem das gesamte Vermögen berücksichtigt wird. Dabei steht lediglich obiger Passus in der Vereinbarung.
Herzlichen Dank für eure/Ihre Antworten hierzu
Uwe
2 Antworten
Danke für die rasche Antwort. Hier das Zitat: "Die Kosten eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich wie beim Ehevertrag nach dem Vermögen, über das in dem Vertrag Regelungen getroffen werden."
Es geht mir darum, dass über unser Vermögen in dem Vertrag eben keine Regelung getroffen wird. Macht das keinen Unterschied? Weißt du/Weiß jemand anderes hierzu etwas?
Ich kann sehr gut verstehen, dass ein Notar für die Inhalte einer Urkunde eine gewisse Verantwortung hat und nahm bisher an, das diese Verantwortung mit dem Umfang steigt, damit auch die Kosten. Dem ist zumindest hier nicht so?
Danke für weitere Beiträge.
Uwe
Uwe:
Die notariell beurkundete Scheidungsfolgevereinbarung bezieht sich, wie du schreibst, ausschließlich auf den Anspruch aus der privaten Rente.
Über alles andere, wie z.B. Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Scheidungskosten, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände usw. hattet ihr euch bereits zuvor geeinigt, so dass es hierzu keiner notariell zu beurkundenden Regelung mehr bedurfte.
Wert bestimmend ist somit (nur) die private Rente, so mein Kostenverständnis.
Wert bestimmend ist somit (nur) die private Rente, so mein Kostenverständnis.
Dein Kostenverständnis ist scheinbar in der Gebührenordnung für Notare nicht abgebildet.
gammonnwarmal:
Behandelt in § 100 (2) GNotKG; vergl. auch Kommentierung Korintenberg 19. Aufl. 2015.
Da steht doch genau das, was ich sage, Wo findest Du etwas anderes?
Das ist richtig, was der Notar gesagt hat. Es gilt immer das vorhandene Vermögen.
http://www.scheidung-aktuell.de/scheidungsfolgenvereinbarung-kosten.php
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Es geht doch nicht darum, ob in irgendeinem Vertrag über das Vermögen entschieden wurde. Es geht hier darum, dass das Vermögen die Basis für die Notargebühren ist.